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Erster Band.
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Pfaffenbrief veranlaßt, den Zürich, die IV Waldstätte und Augunter sich schlössen. Pfaffen und Laien, welche Oesterreich durchEid verpflichtet sind und bey den LidSgenoffe» wohnen, sollenauch ihnen schwören, alle- zu entdecken, was denselben nachthei-lig seyn könnte, und kein Eid soll sie dagegen schützen. Auchfremde Pfaffen sollen schwören, keine fremden Gerichte, wederweltliche noch geistliche, anzurufen, ausgenommen für Ehe- undgeistliche Sachen. Dawiderhandelnden soll man weder zu essen,^noch zu trinken geben, u. s. f. Selbsthlllfe wird untersagt.Auch die Laien sollen einander nicht vor fremde Gerichte laden,nicht mit Arrest belegen, sondern vor dem heimathlichen Richterbelangen. Endlich sichert man sich den Schutz aller Straßenzwischen der stäubenden (Teufels-) Drücke und Zürich zu.

Bern, welches schon 1351, als Graf Peter von Aarbergaussätzig ward, einen Theil seiner Grafschaft durch Kauf an sichbrachte, vollendete 1367 und 1377 diese Erwerbung. ES kaufteüberdieß zwölf Dörfer von denen von BrandiS und dem KlosterFrieniSberg. So groß war der Ruf seiner Waffen, daß daSentfernte Freyburg im Breisgau, 1365, durch dessen Hülfe denVerlust seiner ReichSunmittelbarkeit abzuwenden hoffte; aberKlugheit und innere Verhältnisse gestatteten eine so entfernteHülfsleistung nicht. Mitten in andern Unruhen hingegen fandendie Berner sich 1368 stark genug, dem Freyherren Otho vonGranson, einem der angesehensten Herren des WaatlanbeS, ineinem Zuge nach Burgund Hülfe zu leisten. Mit den Grafenvon Kyburg, welche bey immer mehr sinkenden Kräften selbst zutreulosen Nachstellungen ihre Zuflucht nahmen, dauerten die Miß-verhältnisse fort; doch wurde die Grafschaft Thun, 1375, wiedervon ihnen den Bernern verpfändet. Immer erneuerten sich dieReibungen im Innern des FreystaateS, ohne die Fülle seinerKraft gegen die äußern Verhältnisse merklich zu schwächen. AusVeranlassung jener Entschädigung, welche 1368 dem Bischöfevon Basel hätte bezahlt werden sollen, entstand eine heftige Nah-rung. Man glaubte, eine Verschwörung entdeckt zu haben,