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delk würd«», und der Mangel einer befriedigenden Antwort«rhöhrten bat Mißtrauen gegen den gefährlichen Nachbar. llwdiese Zeit gingen die Bischöfe von Dasei, Straßburg, Mark'gras Carl, der Schwager deck Kaisers, die Städte Straßburg,Schlettstadt, Colmar und Basel eine niedere Vereinigung ein,und verbanden sich mit Mühlhausen und den EidSgenossen
10 Jahre zu gegenseitiger Unterstützung. Nun fing auch Carlan zu fühlen, daß die Freundschaft der EidSgenossen für ih»nicht unwichtig sey. Eine Burgundische Gesandtschaft besuchtim März die Städte und beynahe alle Länder der EidSgenossen!allein der Französische Einfluß hatte bereits das Uebergewichkerhallen; und endlich kam, vornehmlich durch die BemühungenJostS von Sillinen, Propst» zu Munster und Vertrauten L»ö'wigS, nach zwey vergeblichen Zusammenkünften zu Constauz in>April 1474 zwischen den EidSgenossen und dem Herzoge Sig'mund, welcher lange sich nicht entschließen konnte, die frühernVerluste seine» Hauses zu vergessen, deren Zurückgabe der Kai'ser kurz vorher auf seiner Reise nach Trier zu Basel geforderthatte, eine ewige Richtung zu Stande, welche der König aw
11 Juni zu SenliS bekräftigte. Der Verkehr soll sicher seyn,über Streitigkeiten der Contrahenten und der gegenseitigen AN'gehörigen richten der Bischof und die Stadt Constauz, oder derBischof und die Stadt Basel. Erbfälle, liegende Güter undkleine Schuldforderungen werden von dem Richter de» Orteöbeurtheilt. Gegenseirig leistet man sich Hülfe für den Sold,welchen jeder den Seinigen gibt. Dem Herzoge werden diese'nigen Schriften ausgeliefert, welche sich nicht auf die Besitz»»'gen der EidSgenossen beziehen. Jedem Theile bleiben seine Erobr'rungen und Besitzungen. Nur Ansäßige soll man in Dündniß,Landrecht, u. s. f. aufnehmen mögen. Kein Theil gestattet, daßder andere aus seinem Gebiethe Her beschädigt werde. Feinde»des andern Theile» soll man keinerley Vorschub thun. Man sollst^gegenseitig nicht mit neuen Zöllen belegen. Der Schwarzwaldund die IV Waldstädte, Rheinfelden, Sekingen, Laufenburg