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Erster Band.
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abgesondert. Won Frankreich, Spanien v»d andern Mächtenwurden sie als ein unabhängiger Staat behandelt. Nichts destoweniger nannten die eidsgenössischen Städte sich noch währenddes dreyßigjährigen Krieges auf ihren Münze» „civit-rrs >w-perisles", führten auf diesen den Reichsadler und mahlten ihnan öffentliche Gebäude; auch sprach der Kaiser zu ihnen als zuReichsgliedern. Basel und Mühlhausen wurden vom Reiche an-gesehen, als bezöge sich der Basler-Friede von 1499 nicht aufsie, und am wenigsten waren die Reichsbehörden geneigt, jeneSelbstständigkeit zuzugeben. Im Jahr 1628 hatte das Kammer-gericht zu Speyer die Stadt Mühlhausen vorgeladen, und aufdie Klage eines DoctorS »l> losuls ein manäLlum srresrl ge-gen Basel erlassen, das aber keine Folge erhielt. 164» empfingdiese Stadt eine kaiserliche Einberufung auf den Reichstag zuRegensburg. 1642 führte Florian Wachter von Schlettstadt«ine andere Klage um einen unbedeutenden Gegenstand, der amEnde durch die Proceduren zu einer Summe von 4o,ooo Gul-den und noch höher anwuchs. Das Kammergericht erließ nichtnur hierüber eine Vorladung, sondern es folgten derselben nochandere nach. Die Eidsgcnosscn beschwerten sich 1643 deßwegenbey dem Kaiser; aber 1646 fand das Kammergericht Vollstrecker.In verschiedene» Rheingegenden wurde Baslerisches Kausmanns-gut angehalten. Frankreich bevollmächtigte seine Abgeordnetenbey den Westfälischen Friedensverhandlungen, sich für Basel zuverwenden (*). Von den evangelischen Orten und den StädtenSt. Gallen und Biet bevollmächtigt ging am 4 December derBaselsche Bürgermeister, Johann Rudolf Wettstein, dessen auS

(*) Sein Gesandter bey der Eidsgenvffenschaft, Caumaccin,schrieb indeß an die Basler: Voire I>I>«n« »e ju»teme»t et leg«'

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