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hatte. Diesen galt die Gefahr des Vaterlandes mehr, als dasGefühl der erlittenen Beleidigung. Sie verschmähten die Auffor-derung nicht, und der Rath von Luzern war um so viel biegsamergeworden, weil auch unter der Bürgerschaft eine große Gähruugherrschte. Schon lange war sie unzufrieden über die Duldungzahlreicher Ansäßen, und noch eifersüchtiger auf das allmählig ent-standene Patriciat. Jetzt beklagte sie sich laut, daß es um einenAug ins Lhürgau zu thun gewesen sey, daß man ein Bündnißmit Savoien geschloffen habe, ohne sie zu befragen, u.s. f. Um zuverhüthen, daß nicht die Bürger und die Bauern gemeinschaftlicheSache machen, ging der Rath beyden entgegen, und schon am 19erfolgte ein Schiedspruch der sechsörtischeu Bothen, welcher dieRechte der Obrigkeit und die Freyheiten des Landes bestätigte, dieKosten ausglich, Verbothe gegen den Wucher, Vorschriften fürdie Landvögte, Bestimmungen über die Ehrschätze, Gerichtsge-bühren, u. a. enthielt, die Wahl des Schultheißen und andererBeamten zu Willisau dem dortigen Rathe einräumte. Dagegen -ward der Bund der Aemter bey Strafe aufgehoben, dem Volkegebothen, sogleich die Waffen niederzulegen und nach Hause zukehren, worauf die Besatzung der Stadt des folgenden Tages ent-lassen werden soll.
Sogleich zeigte Luzern dieß der Lagsatzung an, forderte- sieauf, Maßregeln für die Ankunft zu ergreifen, und schon am 23März erließ die Tagsatzung ein gedrucktes Mandat, in welchemgesagt wird, ein guter Theil der Unterthanen Luzerns habe sichwider göttliche und weltliche Rechte empört und erkühnt, auchAndere an sich zu ziehen, durch Aufwiegler und ihres Gleichenböse Buben einige Aemter zum Aufstande gebracht. Nach einge-zogenen Berichten von dem, was der Stadt Luzern im Entlibucheund anderswo begegnet sey, habe man gefunden, daß die Behaup-tungen von neuen Aufsätzen, entzogenen Freyheiten, u. s. s. ausbösem Willen, neben diesem aber auch aus einigen erheblichen undrechtmäßigen Ursachen hergefloffen seyen. — Einmüthig habe manbeschlossen: 1 ) Alle Angehörigen zu ermähnen, sich bey Leibes -