Band 
Zweyter Band.
Seite
53
JPEG-Download
 

53

ten diejenigen, welche ihre Mitbürger auf die drohende Gefahraufmerksam zu machen suchten und schilderten sie als MiethlingeSpaniens, welche ungegründetes Mißtrauen zu erregen suchten.Unversehens rückten im Januar 1668 die Franzosen in die un-bewachte Landschaft ein und bemächtigten sich derselben ohneSchwierigkeit. Diese Ueberraschung weckte die Sorglosen ausihrem Schlummer, und ein wieder aufwachender Gemeinsinn er-zeugte und belebte mehrereJahre hindurch vaterländische Entschlüsse.Schnell versammelten sich die eidsgenössischen Bothen auf einemTage zu Baden. Man hemmte den Zuzug der Rekruten, be-fahl den Anführern der Schweizerischen Kriegsvölker bey LeibeS-und Lebensstrafe, aus der überwältigten befreundeten Landschaftsich zurück zu ziehen, und nicht angriffsweise gegen das Reich zudienen. Der Französische Resident, Moulier, suchte dagegen zubeweisen, diese Besitznahme von Hochburgund sey der Eidsge-uoffenschaft sehr zuträglich. Seine Drohungen, man werde dieaus der Zurückhaltung der Rekruten entstehenden Kosten bezah-len müssen (*), wirkten, soweit sie die Capitulation betrafen,nicht aber auf die Maßregeln gegen die Frey-Compagnien.Allein als er aus dem Bundesvertrage die Befugniß der Eids-genossen, mit andern Mächten Verbindungen einzugehen, be-streiken wollte, widersprach man mit Nachdruck, verhieß sich,gemeinschaftlich zu handeln, Geheimnisse zu bewahren, und be-schloß, Gesandte, welche die Verschwiegenheit nicht beobachtenwürden, von der Tagsatzung wegzuschicken, damit sie zu Hausebestraft werden. Wiederhohlt untersagte man Conversationen,Gastessen, Hofmachen, Ohrentragen und Dienstnachlaufen beymFranzösischen Residenten, und sprach dieses Verboth auch gegendie Hauptleute aus. Der Landvogt zu Baden, welcher ausAuftrag der Tagsatzung dem Residenten eine eingesandte Note

(") Eine seiner Noten wollten Zürich, Luzern, Schwpz undUnlerwalden ihm uneröffnet zurück stellen.