Band 
Zweyter Band.
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kleine. Jeder Theil berief sich auf alte Rechte, nicht nur aufkaiserliche, sondern sogar auf solche, die man einst vom Bischöferrnalten hatte, der große Rath und die Bürger vornehmlich aufdie Veränderungen vom Jahre 1529. Der kleine und große Rathkamen überein, die gesetzgebende Gemalt und die großern Staats-angelegenheiten sollten dem großen Rathe vorbehalten seyn, undvon den Verhandlungen über die letztem auch der BürgerschaftNachricht gegeben werden. Die Repräsentanten und die zu Ladenversammelte Tagsatzung ermähnten zur Eintracht, und schon sprachdiese von Unterstützung des Rathes. Als am 27 Februar dieBürger Mann für Mann auf den Zünften aufgefordert wurden,sich über die Ermahnung der Tagsatzung zu erklären, stimmtennur die erste Zunft (zum Schlüssel) und neun und dreyßig andereWürger für dieselbe und im Sinne des Rathes. Nicht nur hießman diese nun die Räudigen (Krätzigen), sondern sie wurden vonden Versammlungen der Bürger ausgeschlossen.

Man hatte gehofft, neue Forderungen und persönliche Angriffezu hindern; aber am 24 März schloffen die Bürger die Stadt-thore und umringten das RathhauS, wo der große Rath versam-melt war. Diejenigen, welche herausgehen wollten, stieß manzurück; neunzehn Glieder des kleinen und zehen des großen Rathesmußten entlassen werden. Der Meister Ruprecht wurde als mein-eidig erklärt, ins Haus gebannt und um 5000 Thaler gestraft. —Schon lange hatte man über einen Weiberrath geklagt, dem dienähmlichen Vorwürfe gemacht wurden, welche den.Stadtschreibergetroffen hatten. Die Gattinn des OberstzuuftmeisterS Burk-hard, ein sehr schönes Weib, wurde um 6ooo Thaler gestraft,einem Verweise der Kirchenvorsteher unterworfen und auf vierJahre ins Haus gebannt. Der große Rath beschloß, künftigtollen neue Bürger nur von ihm angenommen werden und bey De-rathschlaguugen über Französische Angelegenheiten diejenigen ab-treten, deren Söhne, Bruder, Schwiegersöhne oder SchwagerCompagnien in Frankreich haben. Am 3 April trafen der Bür-germeister Escher von Zürich und Schultheiß Dürler von Luzern