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Zweyter Band.
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glaubte Basel, welches mit Sardinien in keinem Bunde stand,dieß zu vermeiden, wenn es seinen in Sardinischen Diensten ste-henden Offizieren befehle, Bettler, Strolchen (Vagabunden), undanderes herrenloses Gesinde! anzuwerben; allein der Oesterreichi-sche Bothschafter beschwerte sici» dennoch, und der große Rathhob auch diese Bewilligung wieder auf.

Schon am Z Oktober 1735 waren geheime Frieden»-Präli-minarien geschlossen worden; aber mit dem wirklichen Frieden be-eilten sich die kriegführenden Mächte nicht, weil ihre Heeregrößten Theils auf dem Boden kleinerer Deutschen Fürsten standen.1736 hob Frankreich den erhöheten Abfuhrzoll von den Basleri-schen Gefallen auf; nicht aber die Sperre der Fruchtzufuhr unddie Hemmungen der Handelschaft. Auf der Tagsatzung zu Frauen-ftld konnte man sich 1737 über ein Ansuchen an die Friede schlie-ßenden Mächte um Aufnahme in den Friedens-Vertrag nichtvereinigen. Der Friede kostete dem Hause Oesterreich Neapel,welches, dem Spanischen Jnfanten Carl zufiel, und entschädigteden König Stanislaus durch das den Eidsgenossen benachbarteLothringen, so daß diese lange schon gewünschte Erwerbung nachdessen Tode Frankreich zukommen, und dasselbe auch von dieserSeite zum geschlossenen Staate machen sollte. Dem abtretendenHerzoge Franz Stephan, Stammvater des jetzigen Kaiserhauses,gab er Toscana und brachte den Sardinischen Staat, dessen be-rechnende Politik die Landschaften Tortyna und Novara erhielt,in unmittelbare Berührung mit den welschen Vogteyen, indeß derKaiser sich mit der Hoffnung tröstete, seine pragmatische Sanction,durch welche er der einzigen Tochter Maria Theresia die Erbfolgein allen Oesterreichischen Staaten sichern wollte, von den größtenMächten anerkannt zu sehen. Sogleich nach dem Frieden entließder Kaiser die beyden zum Schutze der Waldstädte geworbenenRegimenter gegen den bestimmten Inhalt der Capitulation,welche auf sechs Jahre geschlossen war, schon nach zwey.Jahrenund ohne billige Entschädigung. — Den Refsrmirten waren nocheinige Anerbiethunge» gemacht worden; allein der Unwille war