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Zweyter Band.
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meinen auf die Besitzungen des Hospitales und andrer V-xwa!-Ningen der Stadt verlegt halten; und das Dorf Goßau forderteuberdieß noch größere Beytrage an die Baukosten dortiger Kirchen,a!S die Stadt schuldig zu seyn glaubte. Die Stadt wandte sich1754 an Zürich, Bern, und endlich an den Französischen Loth-schaster. Sie erhielt einigen Nachlaß und einen weniger will-kürlichen Steuerfuß.

Noä, vor dem Schlüsse des Toggenburgcr-Friedens entwiksikesich zu Wilchingen im Cantone Schafhausen ein GährungSstsff, derzwölf Jahre lang fortdauerte, nicht nur den Magistrat zu Schaf-Hansenin große Verlegenheiten setzte, sondern die Eidsgcnosieii beschäf-tigte, die Einmischung des Kaisers herbey führte, und am schwer-sten auf die Beförderer desselben zurück fiel. ^ch»ri 1571 hattedas H-spitat zu Schafhausen die niedern Gerichte über diesenOrt angekauft, und 185/ erwarb die Stadt auch die hohenGerichte von dem bisherigen Landesherrn, dem Grasen vonSulz, Besitzer des KleggaueS, als ein Reichs-Asterlehen. Einevon der Obrigkeit 1717 errichtete neue Wirthschaft erregte dieEifersucht und das Mißvergnügen der Gemeine, welche ihreRechte verletzt glaubte. Die Obrigkeit hob die Wirthschaft wie-der auf; allein die aufgereizten Wilchinger hatten noch andereBeschwerden ansgemictelt, und versagten die Huldigung, unge-achtet die Obrigkeit.ihnen verhieß, sie wolle nach Leistung der-selben ihre Beschwerden anhören. Als die Obrigkeit Bewaff-nete gegen sie aussandte, entfloh ein großer Theil der Einwoh-ner in die benachbarten Kleggauischeu Dörfer, und suchte beyder Beamtung, bey dem Fürsten von Schwarzenberg, als deindamahligen Besitzer des KleggaueS, und endlich bey dem Reichs-höfrathe Schutz, weil die Schafhaiisische Oberherrschaft nur einReichs-Afterlehen sey. Schon sim April 1718 hielt Anrieh nachSchafhauftns Aufforderung einige Mannschaft bereit. Nach lan-gen Unterhandlungen versammelten sich Abgeordnete von Zürich,Bern, Luzcrn und Uri Nahmens der EidSgenossenschaft imAugust 1719 zu Schasyausen; man forderte miederhohlt die Wil-