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Zweyter Band.
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sollte. Auf die Vorstellungen der verbündeten Cantvne, welcheFriedrich der Grosse unterstützte, wurden die Anstalten nichtfortgesetzt. Noch ein Mahl trafen im September 1770 Befehlevom Hofe zu Fortsetzung der Arbeiten ein; allein die bald nach-her erfolgte Entlassung des Herzogs von Choiseul von der Stelleeines Staatsministers machte auch diesen Unternehmungen einEnde, und zeigte, von wem der Gedanke vornehmlich ausge-gangen war. Es blieb bey der Verbesserung des Hafens undder Anlegung einiger Kalkofen zu Errichtung einer Porcellan-Fabrik.

Friedrich der Grosse, der, wie die meisten ausgezeichnetenMänner, vor seinem Zeitalter her schreitend, aus tiefer Ueberzeu-gung sich einen Diener des StaateS nannte, hielt dennoch mitunerschütterlicher Hand das Ruder des Staates. Durch diese offeneErklärung, vor welcher die selbstsüchtigen Worte Ludwigs XIV:„Ich bin der Staat!" in ihrer Gehaltlosigkeit sich auslosen, gabder weise Herrscher zu erkennen, daß er überzeugt sey, der Re-gent sey um des Volkes, nicht das Volk um des Regenten willenvorhanden; seine hohe königliche Stellung, in welche er durchGottes Gnade versetzt wurde, sey ein Amt, und wenn er sichin Ausübung seiner Amtspflichten als den unbedingt Bevollmäch-tigten ansah, so glaubte er nichts desto weniger, sich, seine Zeitund seine Anstrengungen dem Staate schuldig zu seyn, um das-sinige zu erreichen, was er für den Zweck und das Wohl des-selben erkannte. Auch er konnte irren; aber immer leitete ihndas Gefühl der Pflicht. So schwebte sein Geist über den Preu-ssischen Staaten, und ebenso waltete seine Vorsorge über dasentfernte Neuenburg. Er beförderte daselbst das, was er für guthielt; aber sein Wille sollte nicht immer Gesetz seyn, und erach-tete die hergebrachten Rechte. So handelte er bey den kirchli-chen Streitigkeiten; so bey Rousseau's Verfolgung, und in andernFällen.

Es kann nicht befremden, daß die Ordnungsliebe dieses Kö-nigs für verschiedene Zweige der Staatseinkünfte eine Verpach.