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Vielen laut mißbilligten Bündnisses einen Charakter der Ge-hässigkeit erhalten, der die Beförderer des Bündnisses beun-ruhigte. Neben bedeutenden Unrichtigkeiten und gewagtenBerechnungen, enthält sie merkwürdige Thatsachen über denFranzösischen Schmeizerdienst. — In einer handschriftlichenAbhandlung über den Streit mit dem Cantone Schwyz wegender Grenzen des Sees, welcher mehr als ein Mahl die Ruheder Eidsgenoffenschaft zu stören drohte, und als Zürichs wich-tigste Staatsangelegenheit angesehen wurde, hatte Maser denGegenstand ganz im Sinne der Schwyzerschen Ansprüche dar-gestellt; und nun glaubte man, er stehe im Verhältnisse mitSchwyz.
Ungeachtet der Amtsentsetzung arbeitete er für die Staats-kanzeley und erhielt dadurch den Zutritt zu den Archiven, undder Stadtschreiber Landolt, ein redlicher und "gutmüthiger Mann,schenkte ihm großes Vertrauen. Neben andern Documentenhatte er Masern den Oesterreichischen Pfandbrief für die GrafschaftKyburg anvertraut; als dieser ihm eine Anzahl Documente wie-der zustellte, durchging er dieselben nicht sogleich. Nach eini-gen Tagen vermißte er den Pfandbrief und noch Andere-, Auwiederhohlten Mahlen ersuchte er Masern dringend, darüber nach-zusehen. Kalt und trotzig behauptete Maser, er habe Alles zu-rück gegeben, und örohete dem Stadtschreiber, ihn als einen un-getreuen Beamten anzuklagen.
Der Stadtschreiber klagte seine Noth dem Bürgermeister unddem geheime» Rathe. Maser wurde in einer Senfte in den bür-gerlichen Civil-Arrest aus das Rathhaus gebracht. Der Vcr-haftsbeschluß gibt aber als Grund der Verhaftung nur die indem Schlozerischen Briefwechsel unter Nro. 5, 7, 10 und 15eingeschalteten, höchst bedenklichen und ärgerlichen „Pieee" an *).
(') Nro. 5 enthielt die Abhandlung über den Ursprung und dieBeschaffenheit des Kriegsfonds. Nro. 7 ist die Abhandlung Schwel-jerblut und Französisches Geld. Nro. rg ist ein General-Ciat derBevölkerung des Cantons Bern.