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seines Prozesses wurde zum Feuer verdamm'. Als fünfund siebzigMänner sich verbanden, von dem Landrathe das sichere Geleitfür ihn zu fordern, traf vier derselben da» Todesurtheil undnur in der Form einer Begnadigung wurden sie auf den Nicht,platz geführt und ausgestäupt, Noch Andere wurden bestraft,und so öex Widerspruch niedergeschlagen.
In der Folge erfuhr man, daß Guter einige Mahle in dieÄußern Rhoden gekommen sey. Einer von seinen verbanntenAnhängern, der im Lande selbst ergriffen, und einem strengenVerfahren unterworfen wurde, sagte endlich aus, „er habe vonEutern gehört, erwerbe mit Bewaffneten aus den äußern Rho-den den Flecken Appenzell überraschen, und das Volk gegen dieObrigkeit aufwiegeln." Zeugen, auf welche der Ankläger sichberief, widersprachen gänzlich der Angabe. Dem Volks der in-nern Rhoden brachte man dennoch durch aufgestellte Wachen undandere Anstalten Furcht vor diesen gefährlichen Anschlägen bey.Durch Täuschungen ward Suters Tochter verleitet, dem Vaterzuzuschreiben, er möchte sich zu Wald in den äußern Rhoden'einfiuden, wo wichtige Nachrichten ihn erfreuen würden. Nichtnur führte die Sehnsucht nach der Heimath den Greisen im Fe-bruar 1784 in den Fallstrick, sondern er ließ sich verleiten, vollendsin das innerrhodische, von den äußern Rhoden umgebene DorfOberegg zu kommen. Auf einen Schlitten gebunden, wurde dergewesene Landammann durch das Rheinthal nach Appenzell ge-führt, und drey Stunden lang mußte der Greis in Sturm undSchneegestöber vor dem Gasthofe zu Altstetten liegen bleiben,indeß seine Führer sich gütlich thaten. Drey Mahl gefoltert,betheuerte er seine Unschuld. Zwanzig Richter gaben ihre Ver-wahrung gegen die Theilnahme am Urtheil zu Protocoll. Alleindie Strafe des Schwertes wurde am nähmlichen Tage, den 9 März,vollzogen, und mit Gelassenheit ging der Verurtheilte zumTode. — Unter seine Verbrechen zählte das Todesurtheil denvorgeblichen Anschlag gegen sein Vaterland und die von ihmnachgesuchte Fürsprache der Tagsatzung. Einen der Heuchler,