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Begünstigungen, welche die letzten Verträge einigen Familiengewährten, auf Toleranz und Menschlichkeit.
1 Indeß die katholischen Fürsten sich gegen Rom in ein unab-hängigeres Verhältniß zu setzen suchten, und die Republik Ve-nedig mehr allein Mahl mit Entschlossenheit ihre Rechte gegendasselbe behauptete, gaben die Erdsgenossen jene kirchliche Frey-heit immer mehr auf, die ihre Ahnen durch bloßen festen Willenso behauptet hatten, daß die Curie sich mit den Worten tröstete:
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Die beständige Nuntiatur, welche man als einen Beweisder Achtung und des Zutrauens des päpstlichen Hofes angeprie-sen hatte, wurde zuerst ein Aufseher, bald ein Mitregent, undendlich in vielen Dingen ein Gebiether, und eignete sich einenum sich greifenden unabhängigen Gerichtszwang zu, von welchemdie einheimischen Geistlichen in dem Widerstände gegen dieStaatsgewalt bestärkt wurden. Zwar kann es Pflicht sür denGeistlichen werden und Ehre ihm bringen, daß er in Fällen,wo die Vorsteher des Staates entweder in ihrem Privatlebenauffallendes, öffentliches Aergerniß und verderbliches Beyspielgeben, oder in öffentlicher Stellung Rechte, Gesetze und Pflich-ten verletzen, als Lehrer und Erinnerer mit Würde ernste,freye Worte der Rüge und Bestrafung ausspreche; aber wenner zu offenem Widerstände gegen die Gewalt des Staates mit-wirkt, so handelt er seinem Berufe gerade entgegen. Das Ver-derbliche des KampfeS mit einer sich unabhängig glaubendenGewalt zeigt der Udligensweiler-Handel. Doch ging Luzern,weil die öffentliche- Meinung und das Zutrauen des Volkes sichnicht irre machen ließ, unerschüttert aus dieser Reibung hervor.
So wünschbar eine anständige Feyer der dem Gottesdienstegewidmeten Zeit ist, eben so muß es wünschbar werden, daß ineinem Lande, wo müßige Feyertage sich häufen, die öffentlichen
G) Man muß den Schweizern ihre Gebräuche und Mißbrauchelassen.
II.
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