Band 
Zweyter Band.
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aufgelegt; sechs der Regierung von Bern; zwey derjenigen vonLuzern; zwey der von Freyburg; zwey der von Solothurn; dreyder von Aürich, und überdieß sollten das Stift zu Luzern, dieKlöster St. Urban und Einsiedeln auch eine Million erlegen.^Um die Bezahlung desto beförderlicher zu erhalten, wurden ausLern zwölf, aus Solothurn acht, aus Luzern fünf der ange-sehensten Negierungsgliedcc als Geißeln nach Huningen ab-geführt.

Mit geringem Widersprüche wurde die vorgeschriebene Ver-fassung, die, mit angemessenen Berichtigungen und Vereinfachun-gen von gebildeten, wohldenkenden Männern verwaltet, Vielesleisten konnte, in den westlichen und nördlichen Cantonen ange-nommen. Ganz anders war die Lage der Sachen in den innernund östlichen Landschaften. Schon sahen die Französischen Be-fehlshaber dem Ausbruche neuer Währungen entgegen, und diebüricherischen Abgeordneten, welche ihnen die Annahme derneuen Verfassung anzeigten, konnten die Justcherung nichterhalten, daß die Franzosen diesen Canton nicht betreten werden.In vielen Gegenden durfte man ohne Todesgefahr nichts vonder Annahme der Verfassung sprechen. Nicht nur die al-ten, sondern auch die neuen Demokratien, z. B. das Volk derSt. Gallischen alten Landschaft, das Rheintha! die March,u. s. f., die der kurz vorher von ihnen mit Vorliebe gewähltenStaatsform sehr ergeben waren, sahen in dem neuen großenkünstlichen Staatsgebäude den Untergang ihrer Freyheit, unddie Aufstellung einer ihnen unbekannten Gewalt, die von Ferneher über sie herrschen und ihnen schwere Bande auflegen würde.Erschrocken über die ausgesprochene Gewissensfreyheit, nicht vielweniger daß das Kirchenwesen der Staatsgewalt ganz unterge-ordnet war, und unterrichtet von der Lage der Geistlichkeit in

zern; Regierung, zuvorkommend, ihre Gewalt entsagt; freylich nach-her zü Berns Unterstützung einen Zuzug abgehen lassen, der abernie den Franzosen gegenüber stand.