reu Republikaner nur die in der einzelnem Person des Landam-mannS vereinigte Macht anstößig war *).
In den Städte-Cantonen lebte jene Theilnahme an demStaatswohl auf, die Aloys Reding bey der Eröffnung der Aag-satzung von Schwhz vorher gesagt hatte, und die sich jetzt durcheinen Gemeinsinn, der früher, ungeachtet mancher andern bürger-lichen Tugenden, unbekannt war, und durch eine größere Reg-samkeit zeigt. In den neuen Cantonen konnten, da wo der Funkeeines höhern politischen Lebens nicht gänzlich erstickt war, dieseKeime sich mit Jugendkraft entwickeln. So entfalteten in derMaat sich mannigfaltige Talente mit einer Fülle, welcher derSchauplatz beynahe zu enge war. So konnte im Aargau dieAbneigung der Menge, die gegen ihren Willen freyer gewordenwar, im Cantone St. Gallen der Nachtheil der ungünstigstenbusammensetzung und der große Mangel an Hülfsmitteln, imThurgau die gänzliche Entblößung von solchen ausgewogen undein Staatöleben erzeugt werden. Die drey Länder, denen diefrüher wenig bekannte tLenennung Urcantone eine Art von Volks-adelsvorurtheilcn und Anmaßungen ohne Leistungen und Ver-dienste einzuflößen drohet?, gewannen, wie die übrigen Demo-kraten, gerade durch das, was sie verloren. Die Magistratenhörten auf, in der Regel ihre Stellen durch jedes unedle Mit-tel'zu erhandeln, das Volk, sie zu versteigern. Die erstern stie-
E) Die kurze Amtsdauer des Landammanns Und die Defugnißder Cantone, ihm schnell in den Arm zu fallen, wenn er diesen ei-genmächtig ausstreckte, gaben Beruhigung; aber nichtsdestowenigerhätte Mancher diese Macht lieber in den Händen Mehrerer gesehen.Der persönliche Charakter der acht Männer, die in dieser Beamiungauftraten, gab Beruhigung; aber nicht alle ihre Umgebungen undmchk alle äußern Formen waren ohne Anstoß. Die Augen der Leicht-sinnigen wurden geblendet, und hin und wieder begannen unrepu-blikanssche Gemüther, die Vortheile zu berechnen, die ihnen zustießenkönnten, wenn ein Einziger bleibend an der Spitze stehen würde,
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