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Zweyter Band.
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am 28 dir Romser nicht nur durch Abgeordnete von dem gelei-steten Eide wieder losbinden, sondern er zeigte dieß dem Oester-keiäuschen Commiffär an, und ließ die Granzpfähle erneuern.

Noch ein Mahl sollten die Ansprüche, die 1798 den Sieger-rungen hatten, beynahe die ganze Schweiz erschüttern, und vorandern aus den Canton Zürich zum Kampfplatz wählen. Als'die letzte Scene der Revolution mag dieses Ereigniß hier nochMit einiger Ausführlichkeit behandelt werden. Die Bestim-mungen der Vermittelungsacte über Zehenten und Grundzinsenwaren Vielen unerträglich, und als die Gesetze der Cantone Zü-rich, Bern und noch einiger den Loskauf höher bestimmten, alsin andern Cantonen, so wuchs die Unzufriedenheit. Im CantoneZürich wurden alle Stoffe zu Beschwerden gesammelt: die großeAusdehnung der Verwaltungsbezirke *), wo man die Beamtenin der Ferne suchen müsse; die Hemmung des freyen Verkehrsdurch allgemeine und örtliche polizeyliche Einrichtungen , u. dgl.m.Die Einwohner der Herrschaft Wadensweil, in welcher früherkeine ausschließlichen sogeheißenen Ehehaften, Gasthöfe, Fleisch-bänke, u. s. f. gewesen waren, glaubten sich durch das allgemeineGesetz des Cantons benachtheiligt. In den Gegenden von Win-terthur, Eülach und Andelfingen wurden Versuche gemacht, durchzahlreiche Unterschriften die Zurücknahme des Zehentengesetzes zubewirken; allein sie wurden unterdrückt und mehrere Theilnehmer,doch nicht ohne Volksbewegung, bestraft.

In vielen Cantonen waren die Huldigungen auf die neue

G) Die fünf Wahlbezirke der Verfassung: Zürich, Sorgen. Wer,Winterthur und Dülach, waren auch für die Verwaltung und dieGerichts kreise beybehalten worden, weil §6 der Verfassung auS-sprach: „Der kleine Rath besetzt die Stellen, deren Verrichtungensich auf einen ganzen Bezirk ausdehnen", und man besorgte, beydem großen Kampfe der Parteyen dieses Wahlrecht des kleinen Ra-thes nicht behaupten zu können, wenn kleinere GerichtSkrsise ein-geführt würden.