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sich noch vor wenigen Wochen gewaffnct hatte, freundschaftlichauf. Die wichtigsten Stoffe der Zwietracht schienen verschwun-den, die heftigsten Gegner versöhnt zu seyn. Die Tagsatzungforderte Schwyz, Nidwaldcn und die innern Rhoden auf, ihrenoch fehlenden Gesandtschaften mit ihr zu vereinigen; alleinnur die letzter» entsprachen.
Schon am 20 Mär; gaben die acht auf dem Wiener-Congreffevereinigten Mächte Oesterreich, Spanien, Frankreich, Groß-britannien, Portugal, Preußen, Rußland und Schweden, inErfüllung des Pariser-Vertrages vom 31 May 1814, die Erklä-rung, sie werden die immer währende Neutralität der Schweizanerkennen, und die zu deren Behauptung erforderlichen Zurück-gaben und Abtretungen veranstalten, sobald die Tagsatzung ihreZustimmung zu dem nachfolgenden Vertrage werde gegeben haben.1. Der unverletzte Bestand der neunzehn Cantone, wie sich die-selben zur Zeit der Uebereinkunft vom 29 December 1813 befan-den, wird als Grundlage des Schweizerischen Verbandes aner-kannt. 2. WalliS, Genf und Neuenburg werden drey neue Can-tone bilden. Das Dappenthal wird der Waat zurück gegeben.3. Das Bisthum Basel wird ein Bestandtheil des Cantonö Bernseyn; nur wird ein Bezirk von drey Quadratmeilen (der BezirkBiröeck) dem Cantone Basel, und ein kleiner Einschluß bey Li-gnieres dem Fürstenthume Neuenburg einverleibt. 4. Die Ein-verleibten genießen der politischen Rechte der alten Bestandtheiledieser Cantone, Biel aller der Munizipalrechte, welche mit derVerfassung des Cantons Bern verträglich sind. 5. Die freye Ver-bindung Genfs mit der Schweiz wird gesichert, und eine Erwei-terung des Gebiethes gegen Savoyen verheißen. 6. Die Can-tone Aargau, Waat und St. Gallen bezahlen den CantonenSchwyz, Unterwalden, Uri, Zug, Glarus und den innern Rho-den Loo,ooo Schweizerfranken, welche auf den öffentlichen Un-terricht und auf die allgemeine Verwaltung, doch vorzugsweiseauf den erster», verwendet werden sollen. Die Zahlungen undder Bezug werden nach dem Verhältnisse der Beyträge dieser