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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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XIV
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soll, so wird derselbe mehr als nur eine Namenaufzählung enthalten müssen.Eins der grossartigsten und verdienstliehen Werke der Direktion für adninistra-tive Statistik wird dieethnografische Karte des Kaiserstaats werden derenVollendung (nach zehnjährigen Arbeiten) nahe bevorsteht. Hain, liaidbuchder Statistik des Oesterr. Kaiserstaats, Wien II Bde. 1852/3, und Schmitt, Sta-tistik des Oesterr. Kaiserstaats für den Schulgebrauch, Wien 1854; sind vonBeamten der administ. Statistik, aus amtlichen Quellen bearbeitet. Von sons-tigen Quellen und Hülfsmitteln für die Statistik Oesterreichs, hebe ich nrr nochdieBerichte der Handels- und Gewerbe-Kammern hervor; welche durch dasGesetz vom 18. März 1850 zur Führung von statistischen Registern angewiesensind und die überhaupt, zur Genügeleistung ihrer wichtigen Pflichten, von Sei-ten der Regierung wie der übrigen Staatsbehörden, in jeder Hinsicht Unter-stützung finden. Geschieht dieses auch von Seiten der betheiligten Industriel-len, so können aus den Akten der Hand.-Kammern Berichte hervorgehen, welcheder Regierung und dem Erwerbstande zum höchsten Nutzen gereichen. Einesolche Arbeit ist z. B. derBericht der Handels- und Gewerbe - Kammer inBrünn über die gewerbs- und handelsstatistischen Verhältnisse ihres Bezirks,Brünn 1854 ein Werk, so gediegenen und reichhaltigen Inhalts, dass esals Muster dargcstellt zu werden verdient. Ihm nahe stehen die Berichte derHand.- und Gewb.-Kammern zu Gratz, Olmütz, Linz, Reichenberg, Budweis u s. w. Auch die statistischen Leistungen einzelner Vereine für Landwirthschaft, Ge-werbe u. s. w. sind zu erwähnen, z. B. der K. K. Mährisch-SchlesischenLandw. Gesellschaft, welche eine eigene histor. statistische Sektion besitzt.Schon diese Andeutungen werden bewiesen haben, dass in Oesterreich für dieStatistik schon viel vorgearbeitet ist und dass, aus dem regen Interesse der Re-gierung für Entwicklung der Statistik, schöne Hoffnungen für die Nächstzeit sichergeben. Der Ausgabebedarf für die Statistik ist, hinsichtlich der Neuzeit,aus den Finanznachweisen nicht ersichtlich; dürfte auch, wegen der noch un-entschiedenen künftigen Gestaltung der betreffenden Ministerien, für jetzt nochnicht als feststehend zu betrachten sein.

2. Königstaat Preussen.

Amtliche statistische Bestrebungen gehen im Preussischen Staat weit zurückund sind älter, als ein Jahrhundert. Schon König Friedrich Wilhelm I., welcherdie Provinzial-Verwaltungsbehörden und das General-Direktorium anordnete, ver-langte Nachrichten über die Bevölkerungs-Verhältnisse. Bestimmter wurde diesvon König Friedrich II. angeordnet. Die Steuerräthe mussten die Einwohner derStädte, die Landräthe die des platten Landes alle Jahre zählen. Diese jährlichenZählungslisten gingen an die Regierungen (damals Kammern genannt), von die-sen in kürzeren Zusammenstellungen an das General-Direktorium, Letzteres über-reichte sie dein Könige, der sie oft mit eigenhändigen Bemerkungen versah.Seit 1748 sind diese Listen, mit alleiniger Ausnahme der Kriegsjahre, vorhan-den. Es ging so fort nach Friedrichs II. Tode. Man erweiterte jedoch die Tafeln,