XVII
keinem richtigen Verhältnisse steht zu dem wirklichen Bedarfe des Preussi-schen Staats für statistische Zwecke.
3. Königstaat Bayern.
Schon durch Verordnung vom 15. Oktober 1804 wurde die regelmässigeErstattung statistischer Verwaltungsberichte vorgeschrieben und diese Weisungunter dem 17. Juli 1808 und 27. September 1809 wiederholt (z. v. das Vor- .wort zu den Beitr. zur Statistik des Königr. Bayern, I, München 1850). DieKönigliche Verordnung über Einrichtung der Ministerien vom 15. April 1817bestimmt, dass zum Wirkungskreise des Ministeriums des In n ern gehören sol-len: „die Anordnungen und Einleitungen zu Herstellung einer vollständigen Sta-tistik des Königreichs.“ — Eine Königliche Verordnung über die obersten Ver-waltungsstellen in den Kreisen, vom 27. März 1817 enthält im Titel VIII aus-führliche Vorschriften über die statistische Geschäftsführung. So ergiebt sichdaraus beispielsweise, dass damals bereits in den mehrsten Kreisen die vorzüg-lichsten Materialien geordnet waren, dass der erste statistische Ilaupt-bericht für den Zeitraum 1824/7, Ende 1827 vorgelegt und damit von 3 zu3 Jahren fortgefahren werden solle. Dem General-Kommissair persönlich wardie Leitung der statistischen Sammlungen übertragen. Bei Bildung des Staats-ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten, durch Königl. Entschl.vom 11. November 1848, ging das Geschäft der „Herstellung einer vollständi-gen Statistik des Königreichs“ auf dieses Ministerium über; von welchem auchjetzt noch das „Statistische Biireau“ einen Bestandtheil bildet. Kurz zuvor war(im Landtagsabschiede vom 4. Juni 1848) auf Antrag der Stände von der Kö-niglichen Regierung beschlossen, in Erwägung zu ziehen, ob
„mit Rücksichtsnahme auf das Interesse der Statistik“ — die strengen Bestim-mungen der Strafgesetze hinsichtlich der Verletzung der Amts-Verschwiegenheit,zu mildern sein möchten.
Ob die beim Beginn der Einrichtung veranstalteten statistischen Sammlun-gen zu einem Ganzen bearbeitet worden und ob die statistischen Hauptberichteregelmässig fortgesetzt sind; ist mir nicht bekannt. Ru d hart scheint (in seinerDarstellung von Bayern 1825) das damals Vorhandene benutzt zu haben; auchder jetzige Vorsteher des statistischen Biireau (Ministerial-Rath Dr. von Her-mann) hat in seinem „Kalender für das Jahr 1844, München 1843“, statisti-sche Mittheilungen gemacht, die um so willkommener waren, weil man (aussergelegentlich in ständischen Aktenstücken und einzeln im Regierungsblatt) überdie Bayernsche Statistik nichts Neueres besass. Im Jahre 1850 beauftragte derStaatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten, Herr von derPfordtenden Vorstand des Biireau „Vorschläge über die Verbesserung und Erweiterung„der Einrichtung und Thätigkeit des statistischen Biireaus“ auszuarbeiten unddieses veranlasste zugleich das Beginnen der Herausgabe der — „Beiträge zur„Statistik des Königreichs Bayern.“ Davon ist Band I: Bevölkerung 1850;Bd. II: Leistungen der Sicherheits-Polizei und Strafrechtspflege 1853; Bd. III:
v. Reden, Statistik v. Europa.
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