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Die Unentbehrlichkeit der Statistik für jeden Zweig der Staatsverwaltungist in neuester Zeit durch Errichtung statistischer Biireaus oder Ausbildung der-artiger bereits vorhandener Anstalten, von fast allen Regierungen Europa’s an-erkannt. Allein es dürfte unerlässlich sein noch einige Schritte weiter zu gehen,denn die bisherigen Einrichtungen für Statistik genügen denjenigen Ansprüchen,welche jetzt an dieselbe gemacht werden, durchaus nicht mehr. Alle Iliilfs-mittel der Staatsverwaltung haben sich entsprechend den gesteigerten Anforde-rungen der Gegenwart entwickelt; allein die amtliche Statistik ist fast in demalten Geleise verblieben. Die amtliche Statistik beschränkt sich nach wie vorauf das Inland und sie beschäftigt sich überdies nur mit einem T heile derinländischen staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Die amtliche Sta-tistik leistet mithin der Staatsregierung nur unvollständige Dienste; sie erfülltihren Zweck nur theilweise. Denn die volle Aufgabe der Statistik ist:Der Staatsverwaltung
jeden Nachweis, dessen dieselbe zu ihren manniehfachen Arbeiten be-darf, schnell und genügend zu liefern.
Erfüllt die statistische Anstalt diesen Beruf, so wird sie eine der mächtigstenHandhaben der Staatsregierung, denn der Satz: „Wissen ist Macht“, hat auchauf diesem Gebiete volle Geltung. Um diese Leistungsfähigkeit zu erlangen, be-dürfen alle statistischen Büreaus einer Erweiterung; wofür indess der Kosten-aufwand nicht erheblich ist. Die Arbeiten der amtlichen Statistik müssen nämlichauf sämmtliche Zweige des staatlichen und öffentlichen Lebens ausgedehntwerden und zwar nicht allein im In lande, sondern auch aus andern Staaten.Erst die vergleichende Statistik erhebt die Organe der Staatsregierung aufden hühern Standpunkt einer allseitigen, umfassenden Beurtlieilung.
Die vergleichende Statistik, welche Gleichartiges aus verschiedenenStaaten und aus verschiedenen Zeiten zusammenstellt, giebt erst dadurch genü-den Aufschluss Uber den wahren Werth der Zahlen und über die eigent-liche Bedeutung der sonstigen Thatsachen. Einseitige Zahlenreihen verleitenleicht zu einseitiger Beurtlieilung der Verhältnisse, erst die Vergleichungbestimmt deren relativen Werth.
2. DIE OBERBEHÖRDEN DES DEUTSCHEN BUNDES UND DERENGESCHÄFTSTHÄTIGKEIT IM JAHRE 1853.
(Literatur: Biblioilieca juridica 1839—48, Leipzig 1849, Register, z. B. unter: Oeff.Recht d. d. Bd.; — weit vollständiger aber in Walther, Hand-Lexikon der juristischen Lite-ratur des 19. Jahrh., Weimar 1854; — Eichhorn, Deutsche Staats- und Rechtsgfschichte,IV Ilde., 5. Auf!., Güttingen 1843;—Roenuiges, Das Deutsche. Staatsrecht und die DeutscheReichsverfassung, 1852; — Klüpfel, Die Deutschen Einheitshestrebungen in ihrem geschicht-lichen Zusammenhang, Leipzig 1852; — Rülau, Darstellung der Europäischen Verfassungen,
v. Reden, Statistik v. Europa.
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