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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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XXXVII
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(wiederholt den 16. Mai 1850) die Betheiligung an jenen Arbeiten ah, bestrittauch das Fortbestehen der Präsidial-Befugnisse Oesterreichs, weildie Bun-desversammlung durch rechtsgültige Beschlüsse des Jahrs 1848 aufgelöst sei. Dessen ungeachtet fand eine hinreichende Zahl von Mitgliedern zur Eröff-nung desPlenum des Bundes am 10. Mai 1850 sich ein und hielt am16. Mai und fernerhin Sitzungen. Die Preussisehe Regierung protestirte hier-gegen in einer Note vom 2. Juli 1850; die 0 es t err e ichis ch e Regierungantwortete in einer Zirkularnote vom 10. Juli 1850 und gab unter dem 19. Juliihre Absicht zu erkennen denengeren Rath der Bundesversammlung einzu-berufen (z. v. die Kaiserl, Vollmacht an den Präsid. Gesandten vom 25. Juli1850). Einer widersprechenden Entgegnung der Preussisehen Regierung, vom5. August, folgte (nach einigem sonstigen Schriftenwechsel) die Zirkular-Depechedes Oesterreichischen Kabinets an sämmtliche Genossen des DeutschenBundes, wodurchzur Eröffnung der Bundesversammlung am 1. Septbr. 1850eingeladen wurde. Ungeachtet einer abermaligen Verwahrung und Denkschriftvon Seiten Preussens vom 25. August 1850 (welche Oesterreich im Septbr.beantwortete), erfolgte am 2. September 1850 die erste Sitzung der Bun-des-Plenarversammlung. Die Mittheilung des betreff. Protokolls an diePreussisclie Regierung unter dem 13. Septbr., hatte einen abermaligen Wider-spruch derselben vom 15. September, zur Folge. Die Olmiitzer Punktation,zwischen Oesterreich und Preussen, vom 29. Oktober 1850; die darauf sich be-ziehende Preussische Denkschrift vom 3. Dezember 1850; das Preussi-sc'ne Einladungschreiben zu den Dresdenerfreien Konferenzen; sind fernerefür die Bundes-Angelegenheiten bemerkenswerthe Aktenstücke. Die Bundesver-sammlung setzte inzwischen ihre Sitzungen ungestört fort und am 13. Mai 1851trat auch der Bevollmächtigte der Königl. Preussischen Regierung in die achteSitzung derselben ein. Als eine Merkwürdigkeit sind die Noten zu erwähnen,welche die Regierungen von England und Frankreich gegen die Einverleibungder nicht bundesdeutschen Landestheile von Oesterreich und Preussen, in denDeutschen Bund, ohne Einwilligung der Theilnehmer an den Verträgen vonWien 1815 im März 1851 an die Bundesversammlung gerichtet haben (imAnn. de la Revue des deux Mondes von 1851/2, Seite 953 und 959). Sie sindnicht ohne ablehnende Beantwortung geblieben.

Das Plenum der Bundes-Versammlung zählt (nach dem Beschluss vom7. November 1851 über den Wegfall der Anhalt-Köthenschen Plenarstimme)gegenwärtig 68 Stimmen, nachdem die ursprüngliche Zahl des Art. 6 der Bun-desakte von 69 Stimmen durch den Zutritt von Hessen-Homburg auf 70 gestie-gen, durch das Erlöschen der Sachsen-Gothaschen Virilstimme im Jahre 1825aber wieder die frühere geworden war. Auch findet ein entsprechendes Vorrückenin der Reihenfolge der Stimmen von der Anhalt-Köthenschen abwärts Statt,so dass Schwarzburg-Sondershausen unter Eintritt in dieselbe anstatt der 25stenStimme nach obigem Artikel die 23ste, Hessen-Homburg die 68ste Stimme