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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Boden-Beschaffenheit und Benutzung.

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Zu 4: Königstaat der Niederlande.

(Literatur: Residente en Stads-Almanak voor 1853. — Statistisch Jaarboekje voor hetKoningr. der Nederlanden, s’Graveuhage 1851. — Staatkundig en staathuishoudkundig Jaarboekjevoor 1846 — 1852.)

Nach den Vermessungen von 1833 betrug die gesummte Oberfläche desStaats (ohne Limburg und Liitzemburg) 3,044970 Bunder, wovon angebautesLand (bebouwde Gründen) 2,126365 Bunder oder 69,81 g; Wege aller Art 40724oder 1,31g; Gewässer aller Art 104165 oder 3,40 g; Haiden, See, Flussufer,Dünen, Veenen und Torffelder, Oedungen u. dgl. 773716 oder 25,48 g. Nach einerErmittlung ferner im Jahre 1837 gab es 663000 Bunder Acker- und Gartenland(Jaarb. 50 S. 229) also 21,77 g der ganzen und 31,19 g der angebauten Fläche;dann 1,092090 Bunder Grasland oder 35,86 § der ganzen und 51,36 g der

angobauten Landfläche. — Das Staatshandbuch für 1853 macht (mit Einschlussvom Limburg, aber ohne Lützemburg) folgende Angaben:

Gesammtbodenfläche. 3,258928 Bunder

(593,94 geograf. Meilen).

Davon Gebäudeplätze. 22273 Bund, oder 0,69 §

„ angebautes Land, als Acker-, Gras-,

Wald-Boden. 2,110047 „ „ 64,72 %

„ Wege, Gewässer. 190452 „ „ 5,96 §

„ ungebautes Land. 936156 „ „ 28,63 §

(wovon etwa 675000 Bunders anbauwürdig sein sollen). —

Zu 5: Königstaat Belgien.

(Literatur: Statistique d^cennale de la Belgique, Bruxelles 1853 (nach den Aufnahmen von1846); Heuschling, Essai sur la Statistique gÄnfede de la Belgique, Bruxelles 1841/1844. P,23 et 170.)

Schon während der französischen Herrschaft war das Kataster begonnen,allein man erkannte die Nothwendigkeit eines besseren Verfahrens; welches imJahre 1841 vorgeschrieben wurde und seinem Zwecke so gut entsprochen hat,dass man in Belgien die, für ein grosseres Gebiet schwierige Aufgabe — gleich-mäsiger und möglichst richtiger Durchführung — gelöst betrachten kann. ImJahre 1845 konnte der Schlussbericht erstattet werden, und unter dem 22. März1845 wurde ein Reglement über die Erhaltung des Katasters erlassen. Die jähr-liche Ausgabe dafür ist 300000 Franks, also fast genau für je 9 Hectarender Gesammtfläche (2,720635) 1 Frank. — (Landwirthschaftlich benutzter Boden2,603000 Hectaren). Von je 100 Hectaren landwirthschaftlich benutzten Bodensnimmt der Anbau der Körnerfrüchte 33,7 g; der Gewerbe- und Handelsgewächse2,5 g; der Blätter- und Schotengemüse 2,6 g; der Wurzel-und Knollengewächse5,1 g; der Futterkräuter 5,98 g; der Brachäcker 3,1 g; der Wiesen 13,9 g; der

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v. Reden, Statistik v. Europa.