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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Boden-Beschaffenheit und Benutzung.

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gos, urbares bewässertes Land 2 Millionen; Weinberge 900000 Hectaren; Oli-ven—Pflanzungen 3,382500 Hectaren; andere Pflanzungen 1,200000 Hectaren);Wiesen, worunter 2 bis 300000 Hectaren bewässerte, 6,750000; unbebautesLand und Haiden 7,650000 Hectaren; Waldungen, wenigstens 1,500000 Hec-taren; nicht zum Ackerbau benutztes Land, Landstrasen, Flüsseu. s. w. 8,069794Hectaren. Zusammen 48,809794. Der Unterschied des Preises zwischen bewäs-sertem und nicht bewässertem Land ist nicht unbedeutend: in der Provinz Ca-diz gilt der Hectar bewässertes Land 4391 Franks (1170 Thlr.), während derunbewässerte nur 380 Franks (101 Thlr.) gilt.

Zu 12: Königstaat Sardinien.

(Literatur: Apercu coraparatif des travaux entrepris pour le Cadastre des Etats Sardes;Rapport fait le 26 May 1852. — Yesin, Quadro sinottico statistico degli Stati del Re di, Sar-degna, Toriuo 1852 (eine grosse Tafel.) — Manuale del Cittadino degli Stati Sardi, Torino1852. — Annuario Italiano Stör. Statist. Torino 1852. — Annuario Oeconomico-Politico, To-rino 1852. — Tables of tbe Revenue, Commerce etc. of Foreign Countries, London 1852, p.755und 790.)

Hinsichtlich der Festlandtheile hatten zwar (wie fast durchgängig inItalien) schon seit dem Anfänge des 18. Jahrhunderts theilweise KatastrirungenStatt gefunden, jedoch hielt man, sehr bald nach dem Eintritt der jetzigenStaatsgestaltung, eine Verbesserung der älteren Aufnahmen für erforderlich, undein Gesetz vom 14. Dezember 1818 bildete die Einleitung dazu. Dann scheintdiese Angelegenheit sehr lange geruht zu haben, denn erst unter dem 28. Ja-nuar 1845 setzte ein König!. Dekret eine Kommission nieder, deren Berichtdann abermals bis zum Jahre 1850 ruhte, wo am 9. April eine neue Kommis-sion ernannt wurde. Aus den solchergestalt erlangten Vorarbeiten bildete dieRegierung ihre Pläne behuf einer neuen allgemeinen Katastrirung der Festland-provinzen, womit man jetzt beschäftigt ist. Die in der Tafel mitgetheilten Nach-richten über Bodenbenutzung und Ertrag beruhen mithin nicht auf ganz zuver-lässigen Ermittelungen, obgleich eine besondere desfallsige Ueberschlagung imJahre 1848 geschehen ist. — Die Insel Sardinien dagegen besitzt bereitseinim Jahre 1840 begonnenes und 1851 vollendetes Kataster, welches auf einerTriangulirung beruht. — Die Angaben für das Festland betragen nach derTafel 5,225117 Hectaren, deren Werth zu 5634,464262 Franken geschätzt wird.Von den 2,409606 Hectaren des Flächengehalts der Insel Sardinien gehö-ren 510898 oder 21,19 dem Staate, 512770 den Gemeinden und 1,385938Privatpersonen.

Zu 13. Grossherzogthum Toskana.

(Literatur: Ricerche Statistiche sul Granducato di Toscano di Zucoagni. — Orlandini,Firenze 1849—52. — Annali Statistiei del Granducato di Toscana, Firence 1850 ff. — Alma-nacco Toscano für 1850. — Repetti, Dizionario geograflco-flsico-storico della Toscana, Firenze