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Erwerb durch Bodenanbau.
2. Königstaat Preussen. Nach der Errichtung des Ministeriums für Han-del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten (Erl. v. 17. April 1848), wurde das Mi-nisterium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten durchAbzweigung der Geschäfte von jenem (mittelst K. Erlasses vom 25. Juni 1848)gegründet. Zu seinem Geschäftskreise gehören; 1. das Landesökonomiekolle-gium, gegr. durch Erl. vom 16. Januar 1842; welches hauptsächlich dazu be-stimmt ist, die landwirthschaft. Vereine in den Provinzen in ihrer gemeinnützigenThätigkeit zu unterstützen, deren Wirksamkeit zu befördern und ihre Verbindungunter einander und mit den Staatsbehörden zu vermitteln. Sodann auch demVorgesetzten Ministerium, theils als technische Deputation, tlieils als Werkzeugzu ertheilender Aufträge zu dienen. — Das Landes - Oekonomie - Kollegium lässtdie Annalen der Landwirthschaft des Preuss. Staats erscheinen und veröffentlichtin denselben namentlich Berichte über seine Geschäftstliätigkeit.— 2. Die Zen-tral-Kommission für die Angelegenheiten der Rentenbanken.(Erl. v. 21. Mai 1850); derselben stehet die Bearbeitung aller Angelegenheitenzu, welche die Ausführung des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errich-tung von Rentenbanken, insbesondere die erste Einrichtung der Rentenbankenund die Oberaufsicht über dieselben, zum Gegenstände haben. Die Provin-zial b eh ö r d e n. Die Oberpräsidien, die Regierungen und die General-Kom-missionen. 1. in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Preussen, und Schle-sien. 2. Im Grossherzogthum Posen und den mit Westpreussen wieder vereinig-ten, dem Kulm- und Michelauschen Kreise und dem Gebiete der Stadt Thorn,sowie dem Landgebiete der Stadt Danzig. 3. In den Provinzen Sachsen, West-falen und einem Theile der Rheinprovinz. — Behörden zur Verwaltungder Rentenbanken und provinziellen Tilgungsanstalten. (Ges. v.2. März und K. Erl. vom 24. Juni 1850 über die Errichtung von Rentenban-ken). — Revisionskollegium für Landeskultursachen (M. Erlassvom 31. Juli 1845 betreffend die Auflösung der bisher zu Berlin, Breslau, Kö-nigsberg, Magdeburg, Marienwerder, Münster, Posen und Stettin bestandenenRevisions-Kollegien und den Uebergang deren Geschäfte auf das neu errichteteRevisions-Kollegium für Landeskultur-Sachen zu Berlin). Obgleich ihrem vor-schriftmässigen Karakter nach eine Gerichtsbehörde, bearbeitet doch das Revisions-kollegium auch Verwaltungssachen. Auseinandersetzungs-Behörden.]. Die Oekonomie-Kommissarien, 2. Die Kreis-Justiz-Kommissarien, 3. Die Kreis-Vermittlungs - Behörden, 4. Die Distrikts-Kommissionen zur Feststellung derNormalpreise und Normal-Marktorte.
Landwirthschaftliches Vereinswesen.
A. Prov. Preussen.
a) Litthauen, der landw. Verein für: Litthauen (Zentral-Verein für den Regier.-BezGumbinnen), Zweigverein zu Angerburg, Darkehmen, Goldapp, Gumbinnen, Heidekrug (daselbstein Bauernverein), Insterburg, Johannisburg, Lötzen, Lyck, Niederung, Oletzko, Pillkallen, Ragnit,Rastenburg, Sensburg, Stallüpönen, Tilsit und die Landw. Gesellschaft zu Ragnit.