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Erwerb durch Bodenanbau.
13. Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. Im Jahre 1852 wurde ein land-wirthscliaftl. Verein eingerichtet, welcher zum Zwecke hat das landw. Gewerbezu heben und das Wohl aller bei ihm betheiligten Klassen zu befördern. Der-selbe besteht aus Orts- und Bezirksvereinen, welche unter gemeinschaftlicherZentralstelle den Landesverein bilden.
14. Königstaat Hannover. Die durch ihr Wirken und ihre Mitgliederberühmte Königl. Landwirthschafts-Gesellschaft zu Celle, wurde durch Stiftungs-urkunde König Georg III. vom 29. Mai 1764 bestätigt und dotirt. Als in neusterZeit einzelne provinzielle und örtliche Vereine für landw. Zwecke entstanden,nahm die Königl. Landw. Gesellschaft eine Umbildung ihrer Einrichtungen zumZweck einer Gemeinsamkeit mit den Andern vor. Daraus entstand das unter dem3. April 1850 vom K. Ministerium des Innern bestätigte Statut. Nunmehr leitetder Zentral-Ausschuss der K. Landw. Gesellschaft die sämmtlichen Vereine undgiebt das recht zweckmäsig eingerichtete „Landw. Centralblatt für das König-reich Hannover“ heraus. Landwirtschaftliche Provinzialvereine bestehen für denLanddrostei-Bez. Lüneburg zu Uelzen; der landw. Provinzialv. für den Landdr.-Bez. Stade zu Bremervörde; der landw. Provinzialv. für den Landdr.-Bez. Han-nover in Hannover; der Göttingen-Grubenhagen-Harzer Landwirthschaftsvereinzu Göttingen; der landw. Hauptv. für den Landdr.-Bez. Osnabrück zu Osnabrück;der land- und forstw. Provinzialv. f. d. Fürstenthum Hildesheim und d. landw.Provinzialv. f. d. Landdr.-Bez. Aurich zu Aurich. Als Filiale der genannten 7Provinzialv. (in einzelnen Fällen auch selbstständige Vereine) sind eine AnzahlLokal-, Zweig- und Kreisvereine und zwar 5 im Bezirk z. Uelzen; in Otterndorf,Verden und Beverstedt 3 zu Bremervörde; in Hameln, Diephblz und Uchte 3 zuHannover; 4 in dem Bezirke Göttingen-Grubenhagen; 30 in d. Bez. Osnabrück;4 im Bez. Hildesheim; und 6 in dem Bez. Aurich.
15. Herzogthum Braunschweig. Verein für Land- und Forstwirthsch. zuBraunschweig, mit Deputationen zu: Vorsfelde, Schöppenstedt, Hasselfelde, Stadt-oldendorf, Thedighausen und Gandersheim. Zahl der Mitglieder: 375, Geldmit-tel: 13—14000 Thlr. jährlich. Zeitschr. „Mittheilungen des Vereins für Land-und Forstwirthschaft“, umsichtig redigirt.
16. Grossherzogthum Oldenburg. Die Oldenburgische Zentral-Landwirth-schafts - Gesellschaft mit einem leitenden Ausschuss und folgenden Abtheilun-gen: Zentralver. zu Oldenburg; Filialver, des Amtes Wildeshausen; Filialv. derAemter Brake und Rodenkirchen; Filialv. des Amtes Elsfleth; Filialv. zu Hatten;Filialv. zu Löningen; Filialv. zu Essen; der Ammerländische landw. Verein fürdie Aemter Westerstede und Zwischenahn. Seit Mitte 1853 giebt der Zerrtralv.ein Landwirthschafts-Blatt heraus, dessen mir vorliegende Nummern viel Nütz-liches enthalten.
17. Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Der Mecklenburg-patrioti-sche Verein für Ackerbau, Industrie und sittliche Kultur der geringeren Volks-klassen in 20 Distrikten über beide Länder verbreitet. Seit 1798 in erspries-