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Erwerb durch Bodenanbau.
genannten Gesellschaft, deren Mittel und Vermögen lediglich durch Beiträgeund Geschenke der Mitglieder aufgebracht werden. — Eine ausserdem vorhan-dene Gartenbau-Gesellschaft „Flora“ wirkt namentlich durch Aufmunterung undBelehrung der Gärtner-Lehrlinge.
27. Herzogthümer Holstein-Lauenburg. Bis zum Jahre 1848 hatten nureinzelne Vereine zu einem Hauptverein sich gebildet. Im Jahre 1848 jedochwurde (von mehreren Vereinen Schleswigs und Holsteins) ein Schleswig-HolsteinerGeneral-Verein errichtet, der auch von den damaligen Zwischenregierungen an-erkannt ist. Die Beiträge der einzelnen Vereine waren freiwillige. In einer Ver-sammlung des General-Vereins im Juli 1852, wurde, wegen der verschiedenenVerhältnisse der im Verein vertretenen Staatstheile, eine Statutveränderung be-schlossen und entworfen, wonach z. B. der Generalverein anstatt „Schleswig-Holsteinseher“ , jetzt „Generalverein der Herzogthümer Schleswig-Holstein undLauenburg“ genannt werden sollte. Ob die Genehmigung des Vereins, so wiedie Bestätigung des Statuts vom Ministerium des Herzogthums Schleswig ge-schehen ist, weiss ich nicht. — Sonstige Vereine bestehen 16, die dem Zentral-Verbande, in der Hoffnung auf Bestätigung, beigetreten sind.
28. Grossherzogthum Lützemburg. Daselbst besteht ein das ganze Landumfassender Ackerbau-Verein. Ob auch in Limburg ist mir nicht bekannt.
Eine Zusammenstellung der in Deutschland überhaupt zulandwirthschaftlichen Zwecken verwendeten Geldbeträge, fin-det sich in: „Böttcher, Uebersicht der zur Förderung der Landeskulturzwecke„jährlich zur Verfügung stehenden Geldmittel und deren Verwendung, Berlin„1853, S. 72“; welche ich hier folgen lasse.