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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Veredelnde Erwerbe.

„Ein aus der Zahl der Vereinsmitglieder gewählter Ausschuss besteht aus 48, in den„verschiedenen Theileu des Landes wohnenden Mitgliedern, und wird hei der alle 2 Jahre„stattiindenden Wald derselben darauf Rücksicht genommen, dass eine möglichst gleichmässige„Vertretung der mechanischen und chemischen Technik, sowie der auf Manufakturen und Handel„Bezug habenden Gegenstände statt findet.

„Jährlich findet eine Generalversammlung der Mitglieder, und zwar in Darmstadt„ — dem Sitze der Zentralbehörde — statt. Der Ausschuss wird in der Regel 4 mal im„zu einer Sitzung versammelt.

„Die für Verdienst um die vaterländische Gewerbsthätigkeit bestimmte Vereins medaille„zeigt als Emblem auf dem Revers eine Dampfmaschine mit der Umschrift „Grossherzoglich„Hessischer Gewerbverein“ und darunter die Jahrzahl 1836 — das Jahr der Gründung des„Vereins. Der Avers enthält einen Lorbeerkranz, innerhalb dessen der Namen des Empfängers„eingravirt wird.

„Die Vereinsmedaille besteht in 2 verschiedenen Grössen, welche in Gold und Silber„ausgeprägt werden. Von der grossen Medaille wurden indessen früher (vor dem Bestehen der„kleineren) auch bronzene vergeben.

„Die Zahl der Vereinsmitglieder besteht gegenwärtig (September 1846) aus 1800, von„denen 608 auf die Provinz Starkenburg, 313 auf die Provinz Oberhessen und 870 auf die„Provinz Rheinhessen kommen; die übrigen wohnen im Ausland. Hiervon zählen die Städte„Mainz 546, Darmstadt 297, Offenbach 152, Worms 133, Giessen 126, Bingen 102, Friedberg„50, Beusheim 32 u. s. w.“

7. Der Kurfürstlich Hessische Handels- und Gewerbe-Verein hatte biszum Jahre 1848, mit einer jährlichen Dotation von 7000 Thlr., die Stellung einerberathenden technischen Behörde, ungeachtet seines Namens. Er hat damals inmehrfacher Hinsicht eine nützliche Thätigkeit entfaltet. Die Umgestaltungen,welche man in den Jahren 1848/9 vornahm, sollten aus diesem Vereine eineAbtheilung im Ministerium des Innern machen. Er hat also formell aufgehört,ohne (anscheinend) bis jetzt durch eine genügende andere Einrichtung ersetzt zu sein.

8. Herzogthum Nassau.

In der Ministerial - Abtheilung des Innern bildet das Gewerbe - Kollegiumeii^gn seiner technischen Zweige. Ein Gewerbe-Verein bildete sich im Jahre1843; erlangte im Juni 1844 Bestätigung seiner Statuten; scheint aber erstim Jahre 1845 unter einem Zentral-Vorstande in Wiesbaden seine Thätigkeitbegonnen zu haben (Casselmann, Mitth. für den G. V, des Herzogthums Nassau,Wiesbaden 1847). Im Jahre 1846 veranstaltete er die erste Gewerbe - Ausstel-lung, bewirkte die Anlage von 12 Gewerbeschulen und zählte 1847 schon an900 Mitglieder. Eine zweite gewerbliche Ausstellung hat der Verein im Sommer1850 bewerkstelligt.

9. Königstaat Sachsen.

Die Staatspflege des gesammten Erwerbes ist — vorbehältlich der Mit-wirkung der übrigen Zentralbehörden, namentlich des Finanz-Ministeriums —dem Minist, des Innern anvertraut und wird in dessen II. Haupt-Abtheilungunter einem besonderen Minist. Direktor bearbeitet. Organe desselben dabei sindsämmtliehe dem Minist, untergeordnete ordentliche Verwaltungsbehörden, nebsteinigen technischen Zweigen. Sonstige Anstalten für den veredelnden Erwerbsind: die besondern Vertreter des Handels und Fabrikwesens in der Ständever-