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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Veredelnde Erwerbe.

VI. Königstaat Schweden.

Als Kern der Schwedischen Eisenerzeugung dürften die vielleicht gröss-ten und wahrscheinlich auch die ältesten Eisengruben zu Dannemora in derProvinz Upsala betrachtet werden. Seit 1448 entdeckt, in den Händen des Erz-bischofs von Upsala, welchem der König sie geschenkt, früher als Silbergrubenausgebeutet, gingen sie in der Folge in den Besitz von Privaten über. 30—70Prozent ist der Gehalt des Erzes; durchschnittlich werden 12000 Tonnen Erzeaus diesen Gruben gehoben, die etwa 5000 Tonnen Eisen geben, welche allean Sykes in Hüll verschifft werden und deren beste Marke (L) 40 L. St. perTonne zu erreichen pflegten, während die beste Russische Marke C. C. N. D.in diesem Jahrhundert selten über 20 L. St. pr. Tonne gegolten hat. — Im Jahre1748 war die ganze Schwedische Eisenerzeugung mit 539 grossen und 971kleinen Hämmern 304415 Schiffspfunde oder etwa 40600 Engl. Tonnen. — Seitjener Zeit ist ein Königl. Amt errichtet, um die Erzeugung des Eisens zufördern. Dasselbe schiesst Geld auf Erze vor, es stempelt die Eisen mit denfür jeden Hammer und jede Güte verschiedenen Marken, es führt Register überalle einzelnen Arten Besitz- und Ausbeutungs-Verhältnisse jeder Grube undjedes Hammers, über Richtung des Eisenhandels u. s. w. Es bezieht dagegeneine Abgabe von 1 Proz. auf den Roh-Ertrag der Ausbeute. Den Eisenprodu-zenten werden Erlaubnissscheine für gewisse Mengen ertheilt, über welche hin-aus sie bei Strafe des Verlustes nicht mehr erzeugen dürfen; dieses Gebot wirdbei den Verkäufen an Inländer in beträchtlichem Mase umgangen, was bei denVerkäufen ins Ausland dadurch verhindert wird, dass kein Eisen an Bord derSchiffe aufgenommen werden darf, das nicht im öffentlichen Waghause gewogenund gehörig registrirt worden ist. Die Waldbesitzer sind gezwungen, so vielHolzkohlen den Eisenhütten zu verkaufen, als aus ihrem Walde zu irgend einerZeit jährlich denselben geliefert wurde, und mancher Wald läuft daher Gefahr,gänzlich ausgerottet zu werden, welcher Gefahr vorzubeugen, jene Beschränkungder Eisenerzeugung Statt findet. Hoher Zoll auf Eisen und Eisenwaaren ver-vollständigt noch die Vorrechte der Eisenerzeuger.

Eine Folge dieser verschiedenen Gesetze ist, dass in Schweden das besteHolzkohlen-Eisen verwendet wird zu Zwecken, zu welchen gewöhnlichesSteinkohleneisen eben so gut dienen würde. Das Gesetz zwingt daher die Ver-braucher zu höheren Auslagen, greift dem Waldbesitzer in sein Eigenthum, undlegt der Industrie der Eisenerzeuger und der Eisenverarbeiter Zügel an.

Es ist leicht einzusehen, dass grössere - Handelsfreiheit den Nachtheilen,die aus solchen, den Grundsätzen des Eigenthums und der Konkurrenz zum Trotze,auf alle Hände gesetzten Daumschrauben entspringen, Vorbeugen, die Vortheilederselben aber in einem viel höheren Mase gewähren würde.

Ohne Zweifel könnten in Schweden grosse Mengen wohlfeiles Eisen (oderSteinkohlen um solches zu bereiten, wenn die inländische Steinkohle nicht hin-reicht) von dem Auslande eingeführt werden. Im ersteren Falle wäre der Gefahr,