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Handels-Erwerb.
nach:
gesalz. u. ge-trock, Fische.Franken.
Thran- u. Wall-rath-Oel.
Franken.
Holz aller
Art.
Franken.
Erze aller
Art.
Frank en.
Roh- u. bear-beitet. Eisen.Franken.
Holland . . . .
1 1844
423000
1,230000
3,478000
—
—
| 1850
679120
2,432978
10,701164
237226
—
Belgien ....
( 1844
_
438000
_
_
—
| 1850
289989
450852
85344
199267
4200
Hannover u. Olden-
l 1844
—
—
516000
—
—
burg ....
j 1850
—
—
1,567040
—
—
Mecklenburg . .
l 1844
_
_
_
_
_
j 1850
118201
33675
6848
4800
—
Oesterreich .
t 1844
1,030000
_
_
_
_
1850
498764
95190
—
—
—
Zu 12: Der Bundesstaat S cliweiz besitzt erst seitdem 1. Februar 1850,als Folge der Annahme einer gleichmäsigen und gemeinsamen Zollverfassung,vollständige und zuverlässige Handelstafeln; welche als Beilagen zum Bundes-blatt veröffentlicht werden. Ihre Einrichtung ist jedoch unvollkommen, denn die(durch viele Abtheilungen und Unterabtheilungen erschwerte) Uebersiclit, wirddurch keinerlei andere Hülfe, als durch eine Schlussaufzählung der Zentner-menge erleichtert; während eine systematische Ordnung nach Waarenklas-sen eben so möglich als nützlich sein würde. Werthangaben kommen nur alsseltene Ausnahme vor, und Herkunft so wie Bestimmung der Waaren sind nurverrnuthungsweiso aus der Grenzstrecke, welche die Waare berührt, zu er-ratlien. Gegen früher ist allerdings schon die jetzige Einrichtung eine sehr we-sentliche Verbesserung, woraus ohne Zweifel neue Fortschritte sich entwickelnwerden. Obgleich über die Verkehrs Verhältnisse zwischen Deutschland undder Schweiz Vieles geschrieben ist, (z. B. die empfehlenswerthe Schrift vonv. Gonzenbach, Luzern 1845), hat doch bisher die Statistik dadurch wenig ge-wonnen, weil das Material fehlte. Dennoch hat eine kleine Schrift (Beleuchtungder Denkschrift über die Verhältnisse des Deutschen Zollvereins zur Schweiz,Bern 1851) es unternommen, eine Handels-Bilanz zwischen Zollverein undSchweiz aufzustellen, welche ich (in Ermanglung eines Besseren) zwar nach-stehend mittheile, jedoch ausdrücklich auf den darin festgehaltenen ausschliess-lich Schweizer Standpunkt hinweisen muss.
I. Einfuhr aus dem Zollverein in die Schweiz.
Menge.
Gegenstand. Zentner.
1. Getreide aller Art. 1,200000
2. Tabak, in Blättern .. 30000
3. Tabak fabrizirt (Zigarren inbegriffen). 18000
4. Wollene Zeuge und Strumpfwaaren. 18000
5. Bauinwollenwaaren aller Art. 4000
6. Leinwand aller Art, feine. 3000
7. „ „ „ grobe . 5000
8. Wein und Branntwein. 78000