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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Gesetzgebung über die Grenzabgaben.

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zember, Zusatz-Artikel XIX zur Rheinschifffahrts-Akte.des Zusatz-Artikels XIX zur Rheinschifffahrts-Akte.

1849, 10. Sept., Genehmigungsurkunde7. Dezbr.,

1849,^ 1850. Berlin. Vertrag

12. März,

wegen Erwerb der Fürstenthümer Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen. 1850, 15. Febr.,

Gesetz betr. die Einführung der allgemeinen Deutschen Wechsel-Ordnung. 1850,---

12. Juui,

Vertrag mit Bayern über die Fortsetzung der Pfälzischen Ludwigsbahn nach Saarbrücken.

16, Mai

1850, 6(26. April. Berlin. Postvertrag mit Oesterreich. 1850,- Brüssel. Uebereinkunft

20. Juni,

17. Mai.

wegen Herstellung elektrischer Telegrafenlinien. 1850,L 1. April 1851 Vertrag mit

24. März,

Lippe wegen Erwerb der mitlandesherrlichen Rechte über Lippstadt. 1850, 25. Juli, Dresden.Vertrag mit Oesterreich, Bayern und Sachsen wegen Bildung des Deutsch-Oesterreichischen Tele-grafenvereins. 1850, 6. Sept., Erklärung mit Baden, dem Grossherzogthume Hessen, Mecklen-burg-Schwerin, Nassau, S.-Weimar, Meiningen, Koburg, Gotha, Altenburg, Oldenburg, Anhalt,Schwarzburg, Reuss, Lippe und Schaumburg-Lippe, Waldeck, Lübeck, Bremen, Hamburg überdie Ausserkurssetzung von Papiergeld. 1850, 21. Okt., Dresden. Passkarten-Konvention mitBayern, Sachsen, Hannover, Mecklenburg-Schwerin, S.-Weimar, S.-Altenburg, S.-Koburg-Gotha,Braunschweig, Reuss, Schaumburg-Lippe, Bremen und Hamburg. 1850, 17. Novbr., Vertragmit den Niederlanden, über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher. 1851, 29. Nov., Olmütz,

Konvention mit Oesterreich über die Deutschen Angelegenheiten. 1851, - 1 -7- Postver-

6 21. März,

trag mit den Niederlanden. 1851, 20. Mai-, Additional-Vertrag zu dem Handelsverträge mitSardinien (23. Juni 1845), 1851, 11. Juli, Vertrag zwischen Preussen und dem Königreichder Niederlande gegen den Schleichhandel. 1851, 21. Juli, Verorduung wegen Ermässiguugder Rheinzölle. 1851, 7. Sept., Vertrag mit Hannover wegen Vereinigung des Zoll- undSteuervereins. 1851, 2. Dezbr., Schluss-Protokoll der dritten Elb-Schifffahrts-Revisions-Kom-mission. 1851, 81. Dezbr., Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten des Deut-schen Zollvereins und dem Königreich der Niederlande. 1853, 19. Febr., Handels- und Zoll-Vertrag zwischen Preussen und Oesterreich. 1853, 4. April, Verträge über die Fortdauer desDeutschen Zollvereins bis Ende 1865. 1853, 20. Juli, Vertrag mit Oldenburg über die An-legung eines Preuss. Kriegshafens an der Jademündung.

Die Nachtheile der Beschränkungen, welche durch Zolllinien der freienBewegung des Verkehrs entgegen gesetzt werden, haben zu Einrichtungen ge-führt, mit dem Zwecke, jene Nachtheile zu verringern. Dahin gehören die ver-schiedenen Niederlage-Systeme, die Zollausschlüsse und die Freihäfen. 0 eff ent-liehe Niederlagen, in denen fremde Waaren, von welchen die Einfuhr-oder Verbrauchs-Abgabe gar nicht oder nur zum Theil entrichtet ist, aufbew'ahrtwerden, heissen: Niederlage, Entrepot, Bond, Packhof. Die Befugniss, fremdeunversteuerte Waaren auf gewisse Zeit in einem Paekliofe niederzulegen, heisstdas Niederlagerecht; diese Zeit: die Lagerfrist; die Gebühr für dieBenutzung: das Lagergeld. Jene Befugniss kann in Beziehung auf Personen,Gegenstände, Zeit, Abgaben entweder viel freie Bewegung gewähren oder manchenBeschränkungen unterliegen; die ausgedehntesten Bewilligungen dieser Art ge-messen die Freihäfen, d. h. Seehandelsplätze, welche vom Zollgebiete aus-geschieden und dadurch dem freien Verkehre eröffnet sind, um (unter sonstigerAufrechterhaltung des Zoll-Systems) die Vortheile des freien Handels möglichstzu erlangen. Die Systeme dieser Einrichtungen und deren Anwendung sind