Steinstrassen in einzelnen Staaten.
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3) Für den Neubau von Strassen wurden von 1845/7 durchschnitt-lich 128788 fl. ausgegeben, während für 1 Jahr des VI. Finanzabschnitts 193312Gulden verlangt sind. Der Bericht aus welchem diese Nachrichten entnommensind, enthält zwar leider keine Angaben über die durchschnittlichen Kosten einerWegestunde-Strasse; bemerkt wird jedoch, dass dieselben mit zu grossem Kosten-aufwand hergestellt seien. In den Jahren 1819—25 hat die Erbauung einerWegestunde-Länge durchschnittlich 19—20000 fl. gekostet; was allerdings denfrüheren höchst mangelhaften Zustand der Bayernschen Staatsstrassen hin-reichend erklärt; selbst wenn man davon absieht, dass damals auf den jährl.Unterhalt im Durchschnitt nicht über 400 fl. verwendet wurden. In Bayern wer-den 1794V 2 Stunden „Staats“-Strassen gerechnet, von denen auf Obeubayern482, auf Niederbayern 22872, auf die Pfalz 132 7 /s, auf Oberpfalz und Regens-burg 198 5 /8, auf Oberfranken 154 3 /s, auf Mittelfranken 182, auf Unterfrankenund Aschaffenburg 172, auf Schwaben und Neuburg 244 7 /s treffen. (Verh. d.K. d. Abg. 1846, Beil.Bd, IV, S. 510). Der jetzige Stand scheint nicht ver-öffentlicht, da weder die vortreffliche „Erste Nachweisung über den Betrieb der„K. B. Verkehrsanstalten für 1851/2“, noch das Reg.-Blatt, noch die neustenVerhandlungen der Stände, etwas darüber enthalten.
4. Königstaat Württemberg.
(Literatur: Mohl, Staatsrecht des Königr. Württemberg, Tübingen 1846, II, Seite 591,600 u. s. w.;—Roller, Württembg. Polizeirecht, Stuttg. 1841, S. 283—95; — Schlierholz. Bau-vorschriften u. s. w., Stuttgart 1847; —Memminger, Beschr. ron Württbg., Stuttg. 1841 z. B.S. 486, 574). —
Nach Angaben vom Jahre 1843 war die Gesammtlänge der Kunststrassen(Chausseen) in Stunden zu 1300 zehnschuhigen Ruthen (— 72 Meile) auf 610Stunden Staatsstrassen und 1853 Stunden Vizinalstrassen berechnet. Die Länge,welche von den Letzteren zum Unterhalt mit den, dem Fonds vorläufig zuge-legten 72000 fl. auf den Staat übernommen werden soll, ist zu 7872 Stundenangegeben worden. Es bleibt also zur Auswahl für künftige Uebernahmen (aufden Grund des Eisenbahngesetzes) ganz abgesehen von Neubauten, noch eineschöne Zahl übrig. —
Für den Strassen- und Brückenbau wurden verwendet im Jahre 1844/5:545000 fl., 1845/6: 659000 fl., 1846/7: 662660 fl., 1848/9: 852281 fl. ImEtat des letzteren Jahrs wurden für die bisher unterhaltenen Strassengefordert 694281 fl. und zwar:
Gulden.
1) Allgemeine Ausgaben. 3500
2) Aufsicht und Verwaltung.. 32681
3) Unterhalt der Strassen
a) ordentlicher Unterhalt.-. 578301
b) ausserordentliche Ausbesserung der Strassen, Brücken, Doh-
len u. s. w,
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