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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Fost-V prwaltung.

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°/ 0 ; an Hannover und Preussen Herauszahlungen 4130 Thlr. oder 4,77 °/ 0 ; anunbestimmten Verwaltungsausgaben 3500 und 500 Thlr. oder 4,62 °/ 0 ; für Be-nutzung der Braunschweigischen (4000) und Hannoverschen (90) Eisenbahnenzu Postzwecken 4000 Thlr. oder 4,72 °/ 0 ; an sonstigen verschiedenen Ausgaben1059 Thlr. oder 1,22 °/ 0 . — Der neuste Etat hat in Einnahme 130000, inAusgabe 88000 Thlr. oder 67,70 °/ 0 ; mithin einen Ue b e rsch uss von 42000Thlr., oder auf 1 Kopf der Bervölkerung 4,72 Sgr. Der Briefverkehr be-trug im Jahre 1852: 2,140000 Stück, oder auf 1 Kopf 7,90 Briefe.

10. Grossherzogthum Oldenburg.

Literatur: Staatshandbuch des Grossherzogth. Oldenburg für 1854; meine Finanz-Sta-tistik, II. 1037 ff.; Oldenb. Gesetzblatt 1851.

Eine Darstellung der Entstehung und der früheren Einrichtungen des Post-wesens im Herzogthum Oldenburg befindet sich in Nr. 3 und 4 der Ol-denburger Blätter von 1821. Daraus ergiebt sich namentlich, dass die Rechtedes Kaiserlichen Reichspostmeisters durch die der Kaiserlichen Hohbeit trotzendeMacht der Dänischen Besitzer von Oldenburg, beseitigt wurden, (1740). Die Post-verwaltung blieb jedoch in den Händen von Privatpersonen, welche eine geringeAbgabe dafür an die Kammerkasse zahlten, bis zum Jahre 1800; wo Brief-und fahrende Post auf herrschaftliche Rechnung übernommen wurden. Eine um-fassendere Verordnung über das Postwesen nebst Taxe erging unter dem 16.Februar 1810 und wurde nach Beendigung der Fremdherrschaft durch Verfü-gung vom 23. Dezember 1813 wieder hergestellt. Neue Posttaxen erschienenunter dem 10. Dezember 1827 und 22. Mai 1831; z. v. wegen des BritischenPorto die Bekanntmachung vom 23. Dezember 1842. Eine Verordnung gegendie Beeinträchtigung der Posten vom 1. Mai 1800 ist unter dem 27. Dezember1817 in Erinnerung gebracht. Die jetzt geltenden Reglements für Beförderuugder Extraposten und Kourire sind vom 31. Dezember 1820, 25. Juni 1821,9. November 1824 und 16. Juni 1834. Die Postdirektion ist eine der Re-gierung untergeordnete Behörde; die Zahl der Postämter, Verwaltungen undSpeditionen ist 60. Der Rohertrag der Postanstalt war im Etat fiir 1850 auf77600 Thlr. berechnet, die Ausgabe davon zu 66600 Thlr. oder 85,83 °/ 0 , wo-nach der Reinertrag 11000 Thlr, sein würde. — Oldenburg hat sich demDeutsch-Oesterreichischen Postverein angeschlossen (z. v. Gesetzbl. 1851, S. 715,735, 747, 1852 S. 1, 23, 58, 83). —

Im Fürstenthum Lübeck, wo früher das Postwesen unter Verwaltungder Rentenkammer stand, (was durch die Verordnung vom 18. Februar 1846wegen Aufhebung des sogen. Ordonnanz-Fuhrwesens beseitigt wurde), ist die Post-verwaltung durch Vertrag vom 17. August 1845 der Ivönigl. Dänischen General-Post-Direktion übertragen. Daneben besteht jedoch unter Aufsicht der Regierungnoch das sogen. Lohn-Fuhrwesen, nebst Oldenburgiscben Posten in Eutin, Schwar-tau und auch in Lübeck.

Die Ausübung der Postgerechtsame im Fürstenthum Birkenfeld (früherdem Pürsten von Thum und Taxis übertragen, Verordg. vom 4. August 1817),