Banken und ähnliche Kredit-Anstalten.
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17. Handwerker-Bank in Mannheim, gegründet 1848, Stamm-kapital fl. 15000 in 600 Aktien zu 25 fl. — Nach dem Rechenschaftsberichtevon 1851 war dies Kapital durch 215 Betheiligungen beschafft; Darlehen wur-den 363 im Betrage von fl. 27760 ausgegeben, in Theilen von 10—200 fl.
18. Bank für Handel und Industrie in Darmstadt, gegründetam 13. April 1853. Grundkapital 25,000000 Gulden (mit Berechtigung, dasselbe,wenn es der Geschäftsbetrieb erheischt, auf 50,000000 zu erhöhen) in 100000auf den Inhaber lautenden Aktien, jede zu 250 fl. An Zinsen werden denAktionären, insoweit der nach dem Jahresabschluss sich ergebende Reingewinndazu hinreicht, bis zu 4 vom Hundert des eingezahlten Aktienkapitals entrich-tet. Von dem 4 Proz. des eingezahlten Aktienkapitals übersteigenden Reingewinn,werden jährl. 10 Proz. zur Bildung eines Reservefonds in Abzug gebracht. DieVerwaltung stellt aus dem sich dann noch ergebenden Ueberschusse die unter dieAktionäre zu vertheilende Dividende fest. — Aktienkurs Ende 1853 in Frank-furt a. M. 231 fl.; am 1. Juli 1854 aber 222 für 250 fl. Nach dem erstenöffentlichen, etwa halbjährigen Rechenschaftsbericht, welcher am 26. Mai 1854in der Generalversammlung vorgetragen wurde, hatte die Bank einen Verlustvon 941 fl. 58 kr., was auf die einzelne Aktie D /2 kr. ausmacht
19. Kur hessische Leih- und Kommerz-Bank in Kassel. Die-selbe beschränkt ihre Thätigkeit, nach einigen misslungenen Spekulationen, wiees scheint nur auf Pfandhausgeschäfte.
20. Herzoglich Nassau’sche Landesbank in Wiesbaden. Ge-gründet mit Statut vom 16. Februar 1849. Der Betriebsfond der Landes-bank (§ 19. d. Statuts) soll durch grössere Anlehen beschafft werden, welchenach einem mit den Darleihern zu vereinbarenden Tilgungsplane allmählig zurRückzahlung kommen, und wofür denselben Staatseigenthum oder Staatseinkünftezur Sicherheit verpfändet werden können. Die Landesbank ist zugleich General-depositenkasse (§ 20). Die Landesbank soll ferner als allgemeine Sparkasse Dar-lehen von nicht über 100 fl. und nicht unter 5 fl. verzinslich annehmen (§ 21).Die Landesbank ist ermächtigt, Darlehen für kurze Zeit auf einfache Beschei-nigungen anzunehmen (§ 22). Die Landesbank ist berechtigt, B an kno ten biszum Belaufe von 1,000000 Gulden auszugeben (§ 23).
Nach dem Abschlüsse der Bank von Ende 1852 war der
Aktivbestand. . 13,372059 fl.
(Konto der Aktivkapitalien 11,737530, Konto der Aktivrück-stände 192944, Konto der acquittirten Forderungen 882,
Konto mit Bankhäusern 210119, Konto mit Privaten undGewerbtreibenden in lauf. Rechnung 22705, Konto mit derHerzogi. Staats-Kassen-Direktion 1,002379, Wechselkonto1200 Gulden).
Gewinn der Bank bis zum Schlüsse 1851 . 359350 „
Bleibt Reingewinn für das Jahr 1852 . . . 50487 „