976
Anstalten für Erwerb und Verkehr.
tige Stütze der Wohlfahrt des Volks und Ruhe der Staaten, weil Erstere,durch den Trieb zum Erwerbe und zur Sparsamkeit, wesentlich befördert; Letz-tere — durch das Interesse, welches Alle, die ein Eigenthum, (wenn auch nurein Kleines) besitzen, an der öffentlichen Ordnung haben, — am besten gesichertwird. Die Macht des Beispiels wirkt am stärksten bei den untern Klassender Gesellschaft; mit der Lehre allein ist es da nicht gethan. Sobald Ord-nungsliebe, Enthaltsamkeit, Treue im Dienst, Fleiss bei der Arbeit, ihren Lohnvor Augen sehen — und es sind die Sparkassen, die ihn zeigen — so erhöhtsich der Mutli, steigt die Beharrlichkeit, wird das Zusammenhalten des Erwor-benen zur Leidenschaft. Das kleine, aber stets im Stillen fortschreitende An-wachsen der noch so geringen Summe — dieser Zauber des Zinses — ist einReizmittel, dessen Folgen sich nicht berechnen lassen, wenn es einmal anfängt,auf die Massen des Volks zu wirken. Es wird daraus gewiss in der Zukunftnoch die Theorie und Praxis des Staatskredits eine Erweiterung bekommen; dennwenn einmal die nach der Sparkasse fliessenden Summen nur durch Anlegungin den öffentlichen Fonds nutzbar gemacht werden können, so wird es immerbegreiflicher, wie eine Landesschuld wohlthätig sein und ein Staat um so reicherwerden kann, je mehr er Gläubiger (dieser Art) hat. — Die Einrichtung derSparkassen ist nach Ort und Umständen verschieden. Mehrst stehen sie unter derAufsicht der Regierung; doch ist an vielen Orten das heilsame Institut aus Pri-vatbestrebungen, oder durch die Sorge einzelner Behörden erblüht und untersorgsamster Pflege zum weitschattenden Baum herangewachsen. An manchenOrten findet eine (unter Umständen sehr empfehlenswerthe) Verbindung der Spar-kassen mit den Leihanstalten Statt. Ausser der gänzlichen Unabhängigkeit derSparkassen von den grossen Kreditanstalten, und noch mehr von der Staatsschuld,giebt es einige allgemeine Bedingungen ihrer Blüthe und ihres möglichstausgedehnten Nutzens. Dahin gehören: die Selbstverwaltung durch Betheiligte,oder durch die Gemeinde unter Aufsicht der Staatsbehörden; die Festhaltungihres örtlichen oder nächstnachbarlichen Wirkungskreises; die hieraus schon fol-gende möglichste Vermehrung ihrer Zahl; Einrichtungen welche den Vortheilder Sparenden möglichst mehren, mithin nicht Benachtheiligung durch Reser-vefonds, Abzüge u. dgl., vielmehr Reizmittel zum Sparen z. B. durch Begünsti-gung der ausdauernden Sparer, u. s. w. — Die „Ersparniss-Vereine“sind eine Einrichtung neuster Zeit mit dem höehstwohlthätigen Zweck, wohlfei-lerer Beschaffung guter Lebensbedürfnisse für ihre Mitglieder, durch gemeinsameVerwendung des, aus ganz kleinen, regelmäsigen Einlagen entstandenen gemein-schaftlichen Geldfonds. — Sie würden noch rascher als geschehen sich gemehrthaben, wenn nicht an einigen Orten der Missbrauch sich ihrer bemächtigt unddadurch von der Benutzung abgeschreckt hätte. — Die Ehre der frühstenAusführung der Idee der Spaarkassen gebührt Hamburg (1778); dann folg-ten Oldenburg (1786), Bern (1787) u. s. w. Die Ergebnisse der Spar-kassen in den einzelnen Staaten sind, nach den neusten Veröffentli-chungen, wie folgt: