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Aürostati k.
nicht Lindernden, Räumen eben so stark sey, als im Freien,folgt ganz notbwendig aus den hydrostatischen Gesetzen,•wie sie für das Verhalten tropfbarer Flüssigkeiten in com-municirendcn Röhren nachgewiesen werden. Es ist demnachganz gleich, ob inan ein Barometer im Zimmer oder imFreien aufhängt. Auf gleiche Weise bewirkt der Luftdruckdas Aufsteigen tropfbarer Flüssigkeiten in Röhren und Ge-fäfsen, wenn in ihnen die Luft verdünnt oder ganz wegge-nommen wird. Der statische Druck der äufsern Luft istalso die bewegende Ursache, welche die Schröpfköpfe fest-sitzen macht, das Saugen sowohl vermittelst des Mundesals auch vermittelst der Pumpen erklärt, das Wasser in einluftleeres Gefäfs treibt, sein Aufsteigen in der MaycrschcnRöhre und, im Ilygroklinax bewirktu. dgl. m.
Fig. Wenn man ein hohes, nicht weites gläsernes Gefäfs A
4 7. inwendig mit einem Spritzenrohre b versieht, dasselbe luft-leer macht, und dann unter Wasser den Hahn h eröffnet,so wird in Innern eine Fontaine entstehen. Die gröfsteSjirunghöhe, welche auf diese Weise erreicht werden kann,findet sich, 'wenn man berücksichtigt, dafs nach den obenerläuterten Gesetzen der Luftdruck einer Wassersäule vonnahe 32 F. gleich ist, und es wird also eine Sprunghöheherauskommen, welche der durch eine 3 2 F. hohe 'Wasser-säule hervor ge brachten gleich ist. Nach den hydraulischenUntersuchungen ergiebt sich, dafs für eine Fallhöhe des Was-sers = II die Sprunghöhe h = — 100 + ^ 133H-|- 10000ist, welches in diesem Falle 19,4 F. gäbe 1 . Alleinesist hierbei zu berücksichtigen, dafs der Strahl einerseits kei-nen Widerstand der Luft leidet, andererseits aber die Formeldie günstigsten Verhältnisse der Ausgufsröhren voraussetzt.Inzwischen ist die Sache für eine genauere Untersuchunghier nicht wichtig genug.
Fig. Die von J. T. Mayer zuerst angegebene, durch v. Yelin*
4g.beschriebene Mayersche Röhre ist in ihrer einfachsten Ge-stalt eine an beiden Enden offene Röhre c d, welche man
1 S. Hydraulik.
a S. Experimentalphysik §. all. J. T. Mayer Anfangsgriindc derNaturlekrc §. 3o2.