expausibeler Flüssigkeiten. Ü2 ( J
sehen der Ausdehnung der feuchten und trocknen Luft waltr-genommen haben will.
Die Ursacho einer so grofsen Verschiedenheit der Resul-tate, welche einzeln zu beschreiben oder kritisch zu prüfenzweckwidrig seyn würde, liegt sowohl in der minderen Ge-nauigkeit im Experimentiren und der Schwierigkeit der Auf-gabe, als auch vorzüglich darin, dafs etwas Feuchtigkeit mitder angewandten Luft verbunden oder in den Apparaten zu-rückgeblieben war, aus welcher daher durch Vermehrungder Wärme stets neue Quantitäten expansibclcr Flüssigkei-ten nach den Gesetzen der Dampfbildung entstehen mufsten.Eigentlich verdienen daher nur die späteren, mit grofserSorgfalt angestellten Versuche eine nälicro Berücksichtigung,beweisen indefs zugleich die grofsc Genauigkeit von einigender älteren.
Um die zuletzt genannten, so vielen früheren wider-sprechenden , Resultate der Versuche von Morveait undDüvebnois zu prüfen, unterwarf G. G. Schmidt 1 das Ver-halten sowohl der trocknen, als auch der feuchten Luft undder verschiedenen Gasarten bei verschiedenen Temperatureneiner neuen gründliehen Untersuchung. Einiger Mangel derUcbcrenistimmung zwischen den Ergebnissen der verschie-denen Versuche lassen sieh aus der von ihm befolgten, genauangegebenen Methode leicht erklären. In der Hauptsacheaber geben dieselben folgende wesentliche Resultate: 1. dieAusdehnung der atmosphärischen Luft ist von 0° bis 1G0° II.gleichjormig , und beträgt zwischen den beiden festen Punc-ten des Thermometers 0,3 57 4 des Volumens bei 0° R.2. Auch das SauerstofTgas dehnt sich regelmäfsig, und zwarum 0,3213 seines Volumens durch die genannte Temperutur-dilfercnz aus. 3. Bei WasscrstolTgas, kohlensaurem undStickgas ist die Ausdehnung sehr nahe regelmäfsig, und he.-trägt bei dem crstcrcn 0,44 00, bei dem andern 0,4352 und
feuchten. Achard sagt dagegen: Apris m'etre assure, que par des de-gves de temperature egaux l’air a un plus graud degre d’claslicile oud'expausibilete, lursqu’il cst coiubiue avec un plus grand nomine departies aqueuses cet.
1 Greu N. J. IV. 3 zo und 070.