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Blitz.
Hecke, Korngarben u. dgl. Die beste Stellung würde seyn,in einige Entfernung von einem oder mehreren Bäumen so zutreten, dafs inan 15 — 2 0 Fufs sowohl von den Stämmenals von den entferntesten Zweigen derselben entfernt bliebe.Ist kein Baum in der Nähe, so mufs inan sich doch von Tei-chen und anderem Wasser entfernen , wozu der Strahl einenUebergang durch den menschlichen Körper suchen möchte,und sich wo möglich, lieber niederlegen, als stehen odersitzen. Zu Pferde und auf einem offenen Fuhrwerk befindetman sich wegen des hohem Ilervorragcns allerdings in eini-ger Gefahr, obgleich in der Hegel nur die Pferde getroffenwerden. In einer Kutsche scheint die Sicherheit gröfscr zu•cyn, zumal wenn man sieh soviel möglich in der Mitte hält,und nicht viel Metall in der Kutsche ist.
Auf den Schiffen, die keinen Blitzableiter haben, wäreder gefährlichste Aufenthalt bei den Masten, und zwischendie.icn und dem am Bord befindlichen Metalle; der sicherstehingegen unter der Wasserfläche, weil der Blitz sich stetsauf dieser verbreitet und nicht in das Innere eindringt. DasLäuten der Glocken wird jetzt allgemein für ein fruchtlosesMittel zur Vertreibung der Gewitter erkannt; man kannaber eben so wenig behaupten, dafs es den Blitz herheilocke.Inzwischen vermehrt cs die Furcht bei abergläubischen udernervenschwachen Personen, und ist den Läutenden gefähr-lich, da die Glocke mit dem hänfenen Stricke, wenn Men-schen Letztere mit der Erde verbinden, eine gute Leitungabgiebt, und den Blitz, der sonst vielleicht an der Mauerherabgefahren wäre, auf die Glocke hinlocken kann 1 . VomAbfeuern des Geschützes will man aus militairischen Erfah-rungen versichern, dafs es die Gewitterwolken zertheile.Die nicht geringe Ortsbewegung einer grofsen Lnftinassedurch die Ausbreitung der Gasarten, die sich beim Entzün-den des Schiefspulvers in Menge entwickeln, könnte beson-ders beim Abfeuern ganzer Batterien allerdings auf die Zer-theilung der Wolken Einflufs haben. Grofse auf Bergen ange-
1 C. G. von Zenoen über das Läuten beim Gewitter, besonders inHinsicht der deshalb zu treffenden Polizeiverfügungen. Giefseu 1791.8.