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Erster Band.
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171
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Griechen. Früheres heroisches Zeitalter. 171

Jonier, die Aeoler oder Aioler und die Dorer hießen, so erdichtetdie Sage drei Söhne Hellen's, welche Aeolus oder AioloS,Dorus und Xuthus genannt werden, und gibt dem Letzterenwieder die beiden Söhne Ion und Achaus oder Achaios. Solautet die fabelhafte Erzählung der Sage; wie es sich aber inWirklichkeit mit der Herkunft und Entstehung des griechischen Vol-kes und seiner Stämme verhalten habe, ist in ein undurchdring-liches Dunkel gehüllt.

Drei Haupt-Ereignisse zeichnen das heroische Zeitalter vorallem Andern aus: die Gründung eines eigenthümlichen Staats-lebenö und einer ausgedehnten Sceherrschaft auf der Insel Kretadurch den König Minos, der sogenannte Argonauten-Zug und dertrojanische Krieg. Die Zeit des Königs Minos wird an den An-fang des heroischen Zeitalters gesetzt, der Beginn des Argonauten-Zngs aber in das Jahr 1263 und der Krieg mit Troja in dieJahre 1193 bis 1183 vor Christo.

In Kreta treffen wir zuerst diejenige Staatsregierung an,welche den Griechen vor andern Völkern eigenthümlich war. DieseInsel spielt deshalb in der älteren Geschichte des griechischen Volkseine große Rolle, während sie sonderbarer Weise in der späterenZeit desselben ganz in den Hintergrund tritt, und ungeachtet ihrergünstigen Lage eine im Vergleich mit andern griechischen Inselngeringe Bedeutung hat. Kreta hatte in alter Zeit einen KönigMinos, welcher der älteste griechische Gesetzgeber genannt wird,und dessen Negierungsweisheit und Gesetzgebung so berühmt wur-den, daß die Sage deswegen diesem Könige eineik vertrauten Um-gang mit dem höchsten Gotte zuschrieb, und sowohl ihn als seinenBruder Nhadamanthus unter die Richter der Unterwelt versetzte.Die Gesetzgebung, durch welche Minos den kretischen Staat neu ein-richtete, zeichnete sich durch den Grundsatz der Gleichheit allerBürger und durch die Sorge für Erhaltung eines ritterlichen undkräftigen Sinnes unter ihnen anst wenn anders die Berichte der Sagegegründet sind, und nicht etwa spätere Einrichtungen auf die frühere Zeitübertragen wurden. Es gab aufKreta keinen Privatbesitz, sondern Alleswar gemeinschaftliches Eigenthum Aller; die Bürger mußten an einemöffentlichen Orte zusammen speisen; die königliche Gewalt war nur imKriege unumschränkt, und die Regierung lag hauptsächlich in den Händen