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Griechen. Die Colonieen.
der besuchtesten Universitäten für die römische Jugend wurde. Diesgab der Stadt in der Zeit nach Christi Geburt sogar eine größereBedeutung, als ihr Handel. Sie wurde übrigens von den Römernals eine unabhängige Stadt angesehen, und erhielt sich frei undblühend bis zu dem Untergang des römischen Reichs.
Massilia zeichnete sich außerdem durch seine vortreffliche Ver-fassung und durch den eigenthümlichen Geist seiner Bürger aus.Seine Verfassung wird zu den besten gezählt, welche das Alterthumkannte. Ursprünglich bestand in Massilia, wie in den meisten ion-ischen Colonieen, eine Demokratie oder Volköherrschaft. Diese wurdeaber früh in eine andere Verfassung umgewandelt, nach welcher dieStadt zwar aristokratisch, aber nicht, wie sonst in der Regel freieStädte, patricisch regiert ward: d. h. die Leitung des Staats warzwar nur in den Händen eines kleinen Theils der Bürgerschaft,und knüpfte sich an bestimmte Vorzüge, allein sie war nicht erblichund nicht gewissen Familien ausschließlich anvertraut. Es wurdennämlich sechshundert Bürger auf Lebenszeit erwählt, welche ver-hcirathet sein, Kinder haben und wenigstens schon von ihren Ur-großvätern her der Bürgerschaft angehören mußten. Diese bildetenden großen, sowie fünfzehn von ihnen den kleinen Rath; die letzte-ren hatten die laufenden Geschäfte zu besorgen, und aus ihnenwurden wieder drei erwählt, welche mit den Bürgermeistern derfreien Städte Deutschlands zu vergleichen sind. Auf diese Weisewar die ganze Regicrungsgewalt in den Händen von solchen Bür-gern, die mit dem Geiste und den Sitten ihrer Vaterstadt ver-traut, und nach der Überzeugung ihrer Mitbürger die tüchtigstenwaren. Durch ihre Erwählung auf Lebenszeit wurde der Staatvor Erschütterungen und vor dem Nachtheil des häufigen Wechselsder Behörden bewahrt, und weil ihre Rechte nicht erblich und aufbestimmte Familien beschränkt waren, so blieb kein fähiger Bürgervon der Theilnahme an der Regierung ausgeschlossen. Die Massilierhatten übrigens, bei der Einführung dieser Verfassung, ihre alten,aus Kleinasien mitgebrachten Gesetze beibehalten, weil dieselben sichals vortrefflich erwiesen hatten; diese Gesetze hatten sie nieder-schreiben und öffentlich aufstellen lassen, damit das Recht allenBürgern bekannt sei, und jeder Willkür der Gewalthabenden vor-gebeugt werde.