902
Erde.
Hieraus ergiebt sieb x=39,015GS und v = 0,20213, woraus nach dem von Kater angenommenen Wertlie von k die
Abplattung = 2^4 iSt '
Sabine nimmt zu dieser Reihe von beobacliteten Pendel-schwingungen noch die beiden unter a und b mitgetheilten hin-zu, um auf diese Weise aus allen, nach der nämlichen Me-thode berechneten Pendellängen ein möglichst genaues Resultatzu erhalten. Wären seine eigenen Beobachtungen ungenau, somühte durch die hinzukominende bedeutende Zahl ein merklichabweichendes Resultat zum Vorschein kommen, welches abernicht der Fall ist. Zuvor unterwirft er die durch Capt. K\teuangestellten Messungen einer abermaligen Revision, uud erhältdadurch verbesserte Crüfsen der gefundenen Pendellängen. Wennnun dieses zwar mit der von Kateu behaupteten Genauigkeitseiner Angaben auf den ersten Blick nicht übereinzustinunenscheint, so steigt das Vertrauen auf diese Messungen vielmehrbei näherer Prüfung , indem die gemachten Abänderungen nureinmal eine Einheit in der dritten Decimalstelle betragen, übri-gens sämmtlich die vierte Decimalstelle treffen, und viermal po-sitiv, zweimal dagegen negativ sind. Die Berechnung diesersämmtlichen Beobachtungen von Sabine und Kateu ausführ-lich mitzutheilen scheint mir überflüssig, da die dabei zumGrunde liegenden Gröfsen in der nächstfolgenden allgemeinenUebersicht enthalten sind, aus welcher sie daher entnommenund zur Berechnung nach der mitgetheilten Methode benutztwerden kiinnen. Die daraus gefundene Abplattung beträgt in-
und weicht somit nur unbedeutend von derjenigen
ab, welche aus Sabine’s Messungen allein folgt. Damit aberdieses Resultat ein noch grölseres Gewicht erhalte, werdenauch die französischen Messungen auf ein sexagesimal-Secun-denpendel reducirt, und mit der durch Sabine erhaltenen Reihezusammengenommen, und hieraus folgt abermals die Abplattung
1
sehr übereinstimmend mit beiden früheren Resultaten =-
Einen auffallenden Beweis der genauen Uebereinstimmung die-ser aus dreiReihen von 13, dann 19 dann 21 verglichenen Beob-achtungen erhaltenen Resultate unter sich und mit den einzel-
9
nen Bestimmungen giebt die folgende Zusammenstellun:
ig, worin