Band 
[Fünfzehnter Band.]
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IZg Geschichte ^er neueren Zeit.

zu vernichten. Eine der ersten Bedingungen desselben, welche dieDänen sich gefallen lassen mußten, war die Verminderung einerHaupteinnahme ihrer Staatskasse. Es wurden nämlich alle schwedi-schen Unterthanen, also auch die Liefländer, Esthländer und Finn-länder, auf solche Weise vom Sund-Zoll befreit, daß sie bei derDurchfahrt durch den Sund nur einen vom Magistrat ihres Wohn-ortes ausgestellten Nachweis über ihre Heimath vorzulegen hatten.Die Dänen mußten ferner nicht nur eine schwedische Post durch ihrLand dulden, sondern auch alles im Kriege eingezogene schwedischeEigenthum zurückgeben. Außerdem kamen Jämtland, Hersedalenund die Inseln Oesel und Gothland an Schweden, und wenn esim Friedensvertrage hieß, die Provinz Halland solle nur als Pfandauf dreißig Jahre an Schweden fallen, so war dies blos eineMaske, um die förmliche Abtretung zu verstecken. Endlich mußteauch noch Christian's IV. Sohn und künftiger Nachfolger, Frie-drich III-, wiewohl nicht im Frieden von Brömsebro, sondern erstim westfälischen Frieden, seinen Anspruch an die deutschen Bis-thümer, in welchen er zum Coadsutor gewählt worden war, auf-geben. Wenn man neben allen diesen für Dänemark so nach-theiligen Friedensbedingungen noch an die Übermacht denkt, welcheSchweden durch den westfälischen Frieden in Europa erlangt hatte,sowie an die großen kriegerischen Eigenschaften des schwedischenKönigs Karl X., so wird man sich den Unwillen des dänischenBürgerstandes über die Art, wie der Adel regierte, und seinen Wunschdes Reichsrathes durch eine Revolution entledigt zu werden, leichterklären können.

Die Macht des Adels und des Reichsrathes von Dänemark,deren Ursprung und Beschaffenheit früher (Th. XIV. S. 144) an-gegeben worden sind, besonders die des Reichs-Hofmeisters, desReichs-Drostes, des Reichs-Admirals und des Reichs-Marschalls,hatte in den letzten dreißig Jahren sich sehr vergrößert, theils weilChristian IV. am Ende seines Lebens schwach wurde, theils weiler seinen mit der Christina Munk erzeugten Kindern zu vieleinräumte (s. Th. XIV. S. 439 und 441 f.). Christian selbst hattenicht nur durch einen von ihm unterschriebenen Brief vom 23. Au-gust 1615 bescheinigt, daß er mit Christin« Munk rechtmäßig ver-ehelicht sei, sondern auch durch einen anderen vom 9. September