Band 
[Fünfzehnter Band.]
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199 Geschichte der neueren Zeit.

dänischer Geschichte, daß schon zur Zeit der Erlassung desselben derReichsrath mistrauisch und der König mit ihm unzufrieden war.Der König fügte nämlich, nachdem er im Mai 1659 den Ein-wohnern von Bornholm, von welchen die Schweden auf ihrer Inselüberwältigt und vertrieben worden waren, durch eine ehrenvolleUrkunde große Privilegien ertheilt hatte, zu den der Stadt Kopen-hagen im August 1658 gewährten Vorrechten noch vier neue hinzu.Erstens sollten von allen Waaren, auch wenn sie für den Hof be-stimmt waren, nnr nicht von denen, welche der König selbst habeverschreiben lassen, die gewöhnlichen städtischen Accise- und Hafen-Gelder entrichtet werden. Zweitens solle es mit der Stadtwage stetswie vor Alters gehalten werden. Drittens sollten alle Einwohnerder Stadt zu den königlichen und den städtischen Abgaben beitragen,außer dem Adel, den Professoren, den graduirten Geistlichen undden königlichen Beamten, welche kein bürgerliches Gewerbe trieben.Viertens wurde den Bürgern, welche durch die Erweiterung derFestungswerke Schaden an ihren Feldern erlitten hatten, königlichesFeld zum Ersatze versprochen.

Am 10. September 1660 ward eine allgemeine Ständever-sammlung, die letzte bis gegen das Ende von Christian's VIII.Regierung, eröffnet. Der Reichsrath und der Adel hatten langevon einer Reichsversammlung nichts wissen wollen. Nachher hatteder Reichsrath sie wenigstens nicht in Kopenhagen, sondern inOdensee versammelt haben wollen, weil er wußte, daß in ihr vonden adeligen Rechten der Kopenhagener Bürger, sowie von Auf-lagen zur Bezahlung eines Heeres und zur Tilgung der Schuldendie Rede sein werde. Er hatte sich aber zuletzt fügen müssen. Daßdie Versammlung so zahlreich werde, als nur immer möglich sei,dafür sorgte die Partei der Königin, zu welcher auch HannibalSehestädt und der tapfere Commandant Schack gehörten, dieebenso, wie damals in Frankreich bereits geschehen war und inBrandenburg und anderen deutschen Fürstenthümern geschah, dielästigen Stände ganz beseitigen wollten. Die eine Curie der Ver-sammlung bildeten die sämmtlichen Reichsräthe und alle adeligenGüterbesitzer; die zweite enthielt alle Bischöfe, zwei Pröbste vonjedem Stifte und zwei Abgeordnete der einzelnen Dom-Kapitel;die dritte bestand aus zwei Deputirten jeder größeren Handels-