Band 
[Fünfzehnter Band.]
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Geschichte der neueren Zeit.

ehemals zu diesen gehört hätten, und deshalb als Lehen derselbenin der Abtretung mit inbegriffen seien *). Um die Wiederver-einigung oder, wie man es nannte, die Reunion diese: undanderer Landschaften mit den an Frankreich abgetretenen (Mietenunter einem Scheine des Rechtes vollziehen zu können, errichteteLudwig besondere Gerichtshöfe, welche in Metz und Dreifach ihrenSitz hatten und nachher Reunions-Kammern genannt wurden.Die Kammer von Metz erklärte achtzig im Auslande gelegene Lehen,zu denen unter Andern Homburg, Pont a Mousson, Salm, Saar-burg, Saarbrücken und Vaudemont gehörten, für Dependenzm vonfranzösischen Besitzungen. Ebenso sprach die Kammer von Dreifachdem Könige die Landvogteien Hagenau und Weißenburg zu, sowiedie zehn elsäfsischen Reichsstädte, welche im westphälischen Friedendem deutschen Reiche vorbehalten worden waren (s. Th. XIV.S> 498), die aber Ludwig schon früher gewaltsam in Besitz genommenund zur Huldigung gezwungen hatte (s. S. 470). Endlich sprachauch noch das Parlament von Besanoon dem Herzoge von Wirtem-berg Mümpelgard ab. Die auf solche Weise für französischesBesitzthum erklärten Orte und Gegenden wurden von Ludwic ohneWeiteres seinem Reiche einverleibt. Weigerten sich die Einwohner,die Huldigung zu leisten, so ward der Richtersprnch militärisch volsoge»;beschwerten sich die Landesherren bei den königlichen Ministem, soerhielten sie von diesen,, besonders von Colbert de Croissy, welcherdie ganze Sache leitete, die Antwort: ihre Beschwerde sei keineKabinets-Angelegenheit, sondern eine Rechtssache, sie müßtm sichdaher nicht an die Regierung, sondern an die Kammern zr Metzund Breisach wenden, welche der König eingesetzt habe, um seinenNachbarn zu beweisen, daß er keinem Menschen Unrecht thun wolle.Auch das ganze Herzogthum Zweibrücken, damals ein Eigmthumdes schwedischen Königs, ward als französisches Lehen in Arspruchgenommen, König Karl XI. vor die Kammer geladen und, als «r nichterschien, das Herzogthum ihm abgesprochen. Man erkannte diesesdarauf dem Pfalzgrafen von Birkenfeld als Agnaten zu, welcherauch die Huldigung leistete. Ebenso wurde der König von Soanienvor die Kammer geladen und, als er nicht erschien, des Firsten-

») Das Genauere über den Punkt Rechtens findet man unter Anieru beiPuffendorf Historik krieäeriei 6uille1ini vol. VIII, K. 23.