Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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Frankreich u. Rußland. Bonaparte u. Alexander l. 55

9. Vertheilung deutscher Länder durch Bonaparte inden Jahren 1802 und 1803.

Während Bonaparte Holland, die Schweiz und Ober-Italiendurch sogenannte Verfassungen, die er vorschrieb, zu französischenVasallen-Staaten machte, beugte er auch das veraltete deutscheReich unter sein Scepter. Dies geschah dadurch, daß er Rußlandnoch einmal an die französische Politik zu knüpfen wußte, und dieHerrschsucht der deutschen Fürsten für seine Zwecke benutzte.

Zwischen Rußland und Frankreich bestand vor und nach derZeit des Vertrages, welchen das Erstere im Juni 1801 mit Eng-land abgeschlossen hatte (s. S. 8 f.), einesZeitlang ein gespanntesVerhältniß, obgleich Bonaparte's Gesandter in Petersburg, der ge-wandte und ganz für den russischen Hof geeignete Düroc, vomKaiser Alexander sehr freundlich behandelt wurde. Die Regie-rung des Letzteren beharrte nämlich auf den Forderungen, welcheKaiser Paul in Betreff der italiänischen Staaten gemacht hatte(s. S. 4). Nachher gestaltete sich jedoch in Italien Alles so, daßRußland zufrieden gestellt ward. Nur Piemont, welches Bonapartenicht herausgeben wollte, blieb ein streitiger Punkt. Auch in Betreffdieses Landes beschränkte sich jedoch Rußland zuletzt darauf, eineEntschädigung für Sardinien zu fordern. Als daher die Friedens-Präliminarien zwischen England und Frankreich abgeschlossen wor-den waren, kam am 8. Oktober 1801 auch ein Vertrag Rußland'smit Frankreich zu Stande. Auf diesen folgte sogar drei Tage spätereine geheime Übereinkunft, welche als ein Meisterstück der franzö-sischen Politik und der diplomatischen Geschicküchkeit Talleyrand'szu betrachten ist; denn Rußland und Frankreich theilten sich durchdieselben in die Herrschaft des Festlandes, und trafen besonders inBetreff Deutschland's solche Verabredungen, daß nicht nur ein völ-liges Gleichgewicht zwischen Östreich und Preußen hergestellt, undLetzteres unter die Vormundschaft der beiden verbündeten Mächtegesetzt, sondern auch Frankreich an des deutschen Kaisers Stelle undin noch weit größerem Umfange, als dieser es bisher gewesen war,zum Gebieter in Deutschland gemacht wurde. In dem ersten Ar-tikel ver Übereinkunft beschlossen nämlich Frankreich und Rußland,die längst ausgesprochene Vertheilung der geistlichen Güter in Deutsch-