Band 
[Fünfter Band. H - K.]
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Kalender.

Der Kalender ordnet die Tage in gewisse Abtheilungen vonWochen, Monaten und Jahren ; er umfafst gewöhnlich ein gan-zes Jahr, von dessen verschiedener Anordnung deT Art. Jahrhandelt. Was zuerst unsern Kalender betrifft, so ist die Ein-teilung in Wochen von 7 Tagen bekanntlich bei den Hebräernseit den ältesten Zeiten eingeführt gewesen ; sie wurde bei denRömern um die Zeit des Anfangs unserer jetzigen Zeitrechnungso bekannt, dafs man anfing, sich häufig nach dieser Eintei-lung von 7 Tagen zu richten , obgleich früher die nundinae beiihnen jedesmal am achten Tage, nach siebentägiger Arbeit, einenFeiertag dargeboten hatten *. Die Benennung der Wochentageknüpfte sich an die astrologischen Meinungen von der Herrschaftder einzelnen FJaneten über die Stunden, wo nach der Ordnungder sieben Planeten Saturn 1, Jupiter 2, Mars 3, Sonne 4, Ve-nus 5, Mercurius 6, Mond 7, am einen Tage (dies Saturni) derSaturn die erste, achte, fünfzehnte und zwei und zwanzigsteStunde beherrschte , also Jupiter die 23ste, Mars die 24ste, dieSonne die erste Stunde des folgenden Tages, der also dies Solis,Sonntag, war. Wenn man so fortrechnet, so erhält man nachder Ordnung dies Lunae, Martis, Mercurii, Jovis, Veneris, Sa-turni u. s. w. 4

Unsere Monate haben ihre Länge noch jetzt nach Caesak’sAnordnung beibehalten, welcher die elf Tage, um welche dasSonnenjahr länger ist, als 12 Mondenmonate, so austheilte, dal’ser den Monaten Januarius , Sextilis (nachher August genannt)und December, welche sonst 29 Tage hatten, zwei Tage zu-legte, wodurch sie 31 Tage erhielten, der März, Mai, Quintilis(nachher Julius genannt) und Octoher hatten schon in dem älternrömischen Kalender 31 Tage, Aprilis, Junius, September, No-vember, die 29 Tage gehabt hatten, erhielten jetzt 30 Tage, derFebruar behielt in den Gemeinjahren 28 Tage, um die Festtagenicht zu ändern, die den Verstorbenen gewidmet waren, undFebrualia Meisen 1 2 .

Ueber die Anordnung der Länge unserer Jahre und der Ein-schaltungen enthält der Artikel Jahr alles hieher Gehörige, undes ist daher nur noch übrig, von der Berechnung derjenigenTage unsers Kalenders, die von astronomischen Bestimmungenabhängen, etwas zu sagen.

1 Ideler II. 136. 177.

2 Adam’* rnm. Alterth. S. 584.