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Cap. i. Lage der habSburgischen Macht. 197
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rer Vertheidigung sich selbst überlassen sind, undGröße der Gefahr sie zu Entwickelung moralischerStärke zwingt. Das Ansehen der Prinzen von Dra-men vereinigte die Provinzen aus den gleichen Zweckgemeinen Wohls; der Statthalter vergab im Heerund in den Städten die vornehmsten Stellen, aufdaß die republicanische Partei nie denen unterliege,welchen Friede lieber als Freiheit seyn mochte. Erübte das Begnadigungsrecht, weil, da man Allesder Erhaltung der Gesetze aufopfern mußte, nöthigwar, in derselben Vollziehung Considerativnen ein-treten zu lassen. Mitten in dem Freihcrtskampferhob die Republik eine mächtige Herrschaft in Ostin-dien; ihre Schiffer durchzogen die Meere und eig-neten sich den Häringsfang zu, dessen Gewinn Ra-leigh auf siebenzehnmalhunderttausend Pfund Ster-ling berechnete.
In dieser Lage versuchte Clara Jsabella Eugenia,Philipps II. Tochter, welche mit Albrecht von Oe-sterreich, Maximilians II. Sohn, das erbliche Gou-vernement der spanischen Niederlande besaß, diemehr als vierzigjährige Unruhe zu endigen. DerFranciscaner Provincial Johann Neyen bereitete,der Geheimderath Ludewig von Verheyk schloß denzwölfjährigen Waffenstillstand; Spinola legte die „ xletzte Hand daran.
Von dem an wurde Holland als ein unabhängi-ger Staat, und in Paris der van Aersens förmlichals Botschafter anerkannt. Nur war Friede für