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Briefe an Freunde II : ; Briefe an Freunde III. ; Briefe an Freunde IV / Johannes von Müller ; herausgegeben von Johann Georg Müller
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über die Züricherischen Unruhen

18!

„Erlaubniß zu haben. Den geschicktesten Jünglin-gen vom Lande seyen die Schulen und Cvllegien„der Stadt verschlossen, und alle Beförderung zu„Pfarrdiensten, wenn sie auswärts studiren, abge-schnitten. Die Lasten hingegen fallen alle auf den„Landmann: er müsse Zehenten und Grundzinse„bezahlen, ohne je sich davon loskaufen zu können;„von ihm werde, oft mit Strenge, der Todtenfall,„dieses Ueberbleibsel der Leibeigenschaft, gefordert;„er müsse den Kriegsdienst versehen, und für den„Bürger sey die Ehre, sey Avancement; die altem„Freiheiten der Gemeinden seyen außer Kraft und„Ansehen gekommen. Sie, die Landleute, klagen„aber nicht gegen die Obrigkeit, sondern ge-gen den Despotismus der Zünfte, und„nicht über die Verwaltung, sondern über die un-gleiche Verfassung. Die wachsende Volksmenge nö-thige sie, hierüber zur Sprache zu kommen; der„Geist der Zeiten gebe ihnen die Hoffnung, daß der„Obrigkeit selber die Convenienz einleuchten werde,„sie auf einen billigern Fuß zu setzen."

Aus dieses Memorial, welches eher in Zürichbekannt wurde, als die Landleute es überreichenkonnten, geschahen jene ersten Verfügungen (S. 54

— 50), daß nämlich der Nehracher und alle Theil-haber theils verwiesen, theils an Geld gestraft wur-den. — Weil aber die Landleute sich auf Urkundenberufen hatten, erhielten sie (S. 51) die Zusiche-rung, daß jeder berechtigt seyn soll, von seiner Orts-vbrigkeit über deren Inhalt Aufschlüsse zu begehren.Man beschloß nun zu Stäfa, diese in einem benach-barten Gemeindarchive befindlichen Documente ein-zusehen (S. 52 s.).

In obiger Schrift folgt nun der wörtliche Ab-druck von dreien der vornehmsten Urkunden (S. 54

— ss), deren die erste im 1. 1489, zwar in Zeiten