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sehen zu gewissen Diensten anhält, der es vorge/.ogen hat, sichanderen Diensten zu widmen: wie wenn man einen Mann,der die Künste oder die Handlung erlernt hat, zur Ergrei-fung des Kriegshandwerkes, oder auch nur zu einem bei-läufigen Kriegsdienste, gwingt*).
In welchen Fällen sogar das lnteressp der Prqrduction die Figenthumsverletzung zu erheischenscheint.
Sehr wohl weiss ich, dass die Aufrechthaltung der Staats-ordnung, wodurch das Eigenlhum gewährt wird, dem Eigen-thume selber vorgehe; aber auch nur die Noth wendigkeitder Aufrechthaltung der bedrohten Staatsordnung kann allejene verschiedenen Verletzungen der Rechte des Privatmannsautorisiren; und dadurch wird,die Nothwendigkeit fühlbar,den Eigentkümern eine Gewährschaft in der Staatsverfassungzu schaffen, wodurch versichert wird, dass niemals der Vor-wand des Gemeinwohls den Leidenschaften und der Ehrsuchtder Regierungen zur Larve dienen könne. — So müssen dieSteuern (die, selbst wenn die Nation sie verwilligt hat, eineEigenthumsverletzung sind, weil manVVerthe nicht anderserheben kann, als indem man sie von denen wegnimmt,die durch die Grundstücke, die Capitale und die Industrieder Privatleute producirt wurden); so müssen, sage ich,die Steuern, wenn sie nicht Entmuthigung und Elend her-beiführen sollen, als unerlässlich zur Erhaltung der Staats-ordnung erscheinen; und so ist jede Anflage, die man überdiesen Zweck hinaus erhebt, eine wahrhafte Beraubung.
*) Der Dienst, welchen, |n mehreren Städtep Frankreich^,die Nationalgarden, für die Sicherheit der Stadt, verrichteten, warkeineswegs eine Eigenthumsverletzung, solange er ein freiwilligerwar. Seitdem aber die Regierung ihn zu einer Verbindlichkeit ge-macht hat, seitdem sie die Bürger gezwungen hat, sich eine militä-rische Ausrüstung .anzuschaffen, seitdem sie ihnen die Wahl ihrerOffiziere entzogen hat, und dieselben dennoch zur Bezahlung eineszahlreichen Gcnd’arinerie-Corps beisteuern lässt, ist der Dienst, wo-zu mau sie nöthigt, eine Plage, und ihre Gelehrigkeit ein Betrug.