Band 
Erster Band.
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Buch 1 . Cap. 17.

So oft man den Preis des Getreides taxirt hat, warein Flüchten oder ein Verbergen desselben die Folge davon.Demnächst hat man den Bauern befohlen, dasselbe zuMarkt zu führen, und jeden Verkauf desselben in den II ä u -sern, verboten. Allein alle diese Verletzungen des Eigen-thums, begleitet, wie man sich denken kann, von inquisi-torischen Haussuchungen, Gewalttätigkeiten und Bedrük-kungen, verschafften nur geringe Hülfsmittel. ln derStaatsverwaltung, wie in der Moral, besteht die wahre Kunstnicht im "YV ollen, dass geschehe, sondern im Bewir-ken, dass man wolle. Niemals werden die Märktedurch Gendarmen und Sbirren mit YVaaren ausgestattet*).

Wenn die Regierung, mittelst ihrer Einkäufe, selberverproviantiren will, so gelingt es ihr niemals, den Bedarfdes Landes zu befriedigen; und sie hintertreibt die Verpro-viantirungen , welche der freie Handel veranstaltet hätte.Kein Kaufmann hat Lust, so wie sie, einen Handel zutreiben, — um daran zu verlieren**).

Während der Hungersnoth, die Anno 1775 in verschie-denen Theilen von Frankreich ausbrach, liess unter anderenauch der Magistrat von Lyon, zur Befriedigung des Bedarfs

*) Der französische Minister des Innern gesteht, in einem imDecemher 1817 erstatteten Berichte, dass die Märkte sieh niemalsentblostcr fanden, als im Gefolg einer Verordnung von 1812, diejeden Verkauf ausserhalb der Märkte verbot. Die Consumenten,welche sich sonst nirgends verproviantiren konnten, stürzten in Masseauf den Markt; und die Bauern, welche man, unter dem laufendenPreise zu verkaufen, zwang, behaupteten Alle, dass sie nichts zuverkaufen hätten.

**) Als im Jahre 3 Gi unserer Zeitrechnung der Kaiser Julian,zu An ti 0 c h ien , um geringen Preis, 420,000 Scheffel (modii)Kurn,das er aus Egypten und Chalcis bezogen hatte, verkaufen liess,hemmte diese Austheilung die gesammte Zufuhr des Handels, unddie Hungersnoth stieg. (Siehe Gibbon, im Cap. u 4 .) Die Grund-sätze der Nationalökonomie haben sich nicht geändert, und werdensich nicht ändern; nur sind sie, zur einen Zeit, bekannt, zur andernaber unbekannt.