P n o m’ c t i o *.
351
Als P o i t r e 7.11m Intendanten von Ile-tle-France ernanntwurde, war diese Colonie erst seit £o Jahren gegründet,und er überzeugte sich, dass ihre Erhaltung Frankreich be-reits 60 Millionen Franken gekostet habe, ihm noch immer-fort grosse Ausgaben verursache, und schlechterdings nichtseinbringe* *). Wahr ist es, dass die früheren und seitheri-gen Opfer , welche der Erhaltung von lle-de-France ge-bracht worden sind, zugleich die Erhaltung der Nieder-lassungen in Ostindien zum Zweck hatten; allein wennman weiss, dass letztere noch weit mehr gekostet haben,es sey nun der Regierung oder den Actionärs der altenund neuen Compagnie, so wird man wohl einräumen müs-sen , dass man lle-de-Fiance sehr theuer für den Vortheilbezahlt habe, gewaltige Verluste in Bengalen und Coro-mandel machen zu können.
Das Nämliche lässt sich von den rein militärischen Po-sitionen behaupten, die man in den drei übrigen Weltthei-len genommen hat. In der That, wenn man behauptete,dass ein bestimmter Posten dieser Art mit schweren Kostenerhalten werde, nicht um Gewinnst davon zu ziehen, son-dern um die Macht des Mutterstaates zu erweitern und zu
hervorgehf, dass, wenn Frankreich, während der letztverwichenen25 Jahre (d. h. von 1764 1789), jene Millionen, welche cs auT dieBehauptung seiner Antillen-Colonieen (hauptsächlich St. Domingo)verwandt hat, der Verbesserung von uncultivirten, aber zu reicherFruchtbarkeit steigerbaren, einheimischen Provinzen (z. B vonBour-honnais und Sologne) gewidmet hätte, dasselbe einen Erlragdaraus ziehen würde, welcher zehnmal so gross wäre als der, welchenihm seine Inseln ahwerfen. Er schliesst daraus , dass Derjenige eingrosser Freund der Franzosen seyn würde, welcher sie von ihrenColonieen befreite: so wie es auch , setzt er hinzu, ein grosses Glück,für England wäre, wenn die Neger auf Jamaika und den übrigen
*) Siehe die Werke von Po i vre, Seite 2O9; und noch bringter hierbei die Unterhaltung der Land- und Seemacht von Frankreichselber nicht in Mitanschlag , obgleich wenigstens ein Theil dgvonauf Rechnung dieser Colonie gestellt werden muss.
I