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Erster Band.
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An tu 1. Cap. i3.

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wie, z. B., die eines Arztes oder eines Advocaten, könnenwohl Gegenstände eines Tausches seyn , eignen sichaber nicht zu II a n de 1 s - Objecten: denn man erkauft sienicht, um sie wiederzuverkaufen. BerLehrer irgend einerKunst, welcher die'Bildung, welche er selber erkauft hat,zu seinem Lebensunterhalte geltend macht, nimmt keinenWiederverkauf seines Einkauf-Objectes vor. SeineKenntnisse sind ein Capital, das er mit einem Theile seines(Kapitals hat bezahlt; und der Gewinnst, welchen erdaraus zieht, ist eines Theils ein Einkommen aus seinemCapital, und andern Theils ein Lohn seiner Mühe. Dasselbegilt, und aus noch stärkerem Grunde, von allen reinpersönlichen Diensten *); sie werden zwar gegen einen Lohnvertauscht; allein sie sind kein Object desllandels, weilihr Verkäufer sie nicht erkauft hat.

CAPITEL XIV.

Von den verschiedenen A r t en des Handels-Be-triebes, und von deren Ergebnis s.

]Vachdem wir uns über das Wesen der Handels-Produc-tion verständigt haben, können wir uns nun auf das Stu-dium von deren Praktik verlegen**).

Die Kindheit des Handels ist die Gängelkräinerei.

Fast nur in der Kindheit der Industrie geschieht es,dass ein Kaufmann sich, mit seiner Waare, von dem Orteher, wo er sie eingekauft hat, an den Ot t hinbegiebt, woer sie abzusetzen hofft. Dieser Geschäftsgang, welcher

*) Dies sind nämlich diejenigen, wozu es keiner Bildung undkeines Lehrgeldes bedarf: wie, z. B., der Dienst einer Magd; odereines Boten. M.

**) Vergl. oben S. lös — iGo. M.